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07.06.2020

Neue Allgemeinverfügung des Kreises Plön ab dem 08.06.2020

Das Land Schleswig-Holstein hat am Freitag neben einer neuen Landesverordnung einen weiteren Erlass bekannt gemacht, der aufgrund der zurzeit weiterhin geringen Zirkulation des Corona-Virus weitere Lockerungen zulässt.

Der Kreis hat daher seine Allgemeinverfügung des Kreises Plön über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Plön entsprechend angepasst.

Folgende Regelungen gelten ab dem 08.06.2020:

● In Kindertagesstätten wird der eingeschränkte Regelbetrieb bis zum 21.06.2020 fortgeführt. Bis dahin gilt:
- Die Gruppengröße im Bereich der über 3-jährigen Kinder wurde von zehn auf 15 Kinder erhöht.
- Die Notbetreuung wird fortgesetzt.
- Alle übrigen Kinder werden grundsätzlich tage- oder wochenweise im Wechsel betreut.

Ab dem 22.06.2020 wird der Regelbetrieb an den Kindertagesstätten in vollem Umfang wieder aufgenommen werden. Im Einzelfall kann, insbesondere aus Gründen des Infektionsschutzes oder wenn die räumlichen oder personellen Voraussetzungen in der Einrichtung eine Umsetzung des Regelbetriebs nicht zulassen, auch ab 22. Juni 2020 die Betreuung weiterhin im Rahmen eines eingeschränkten Regelbetriebs erfolgen. Eine Entscheidung hierüber trifft die betriebserlaubniserteilende Behörde nach § 45 SGB VIII im Benehmen mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe sowie dem zuständigen Gesundheitsamt.

Grundschüler der Klassenstufen 1 bis 4 werden ab dem 08.06.2020 im Klassenverband wieder täglich unterrichtet. Der Mindestabstand von 1,50 m muss in den Klassenverbänden nicht eingehalten werden. Ab dem 22.06.2020 gilt dies ebenfalls für alle weiteren Klassenstufen.

Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe sind ab 15.6.2020 verpflichtet, Besuchskonzepte zu erstellen, die regeln, wie Besucher*innen die Einrichtung betreten können. Damit sich die Einrichtungen darauf –sofern noch nicht geschehen- vorbereiten können, wird diese Änderung erst ab 15.06.2020 gelten.
Analog zu den Hygienekonzepten sind in den Besuchskonzepten Maßnahmen für den Infektionsschutz zu treffen. Bisher waren solche Besuchskonzepte nicht verpflichtend. Damit sollen unter der Interessenabwägung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der pflegebedürftigen Personen und den notwendigen Maßnahmen des Infektionsschutzes die Besuchsmöglichkeiten insbesondere für Angehörige in der Praxis besser umgesetzt werden.

Die Aufnahme neuer Bewohner*innen, die Rückkehr nach einem stationären Klinikaufenthalt oder einem sonstigen auswärtigen Aufenthalt mit Übernachtung darf bei Covid-19-typischen Symptomen (z.B. Husten, Fieber, Verlust von Geruchs- oder Geschmackssinn) erst nach einer diagnostischen Symptomabklärung – durch negative Testung auf SARS-CoV-2 – erfolgen. Bisher galt in der Regel grundsätzlich eine Quarantäne.

Einrichtungen der Tagespflege wechseln von dem derzeit eingeschränkten Notbetrieb ab dem 08.06.2020 wieder in einen Regelbetrieb inklusive entsprechender Hygienekonzepte. Dabei soll die Anfahrt der Pflegebedürftigen möglichst individuell erfolgen.


Die gültige Allgemeinverfügung und die Landesverordnung finden Sie im Internet auf der Homepage des Kreises Plön. Auch finden Sie dort einen Link zu der umfangreichen FAQ-Liste sowie den Handreichungen des Landes.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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