Neue Allgemeinverfügung über den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes

Der Kreis Plön hat mit heutigem Datum eine neue Allgemeinverfügung über den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes veröffentlicht.

Danach dürfen Ausländer aus dem Kreis Plön, die einen Aufenthaltstitel besitzen und sich aktuell aufgrund der derzeitigen Einreisebeschränkungen und -hemmnisse länger als 6 Monate im Ausland aufhalten, mit ihrer vorhandenen Aufenthaltserlaubnis wieder in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Grundsätzlich erlischt ansonsten der Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz, wenn ein Ausländer ausreist und nicht innerhalb von 6 Monaten wieder einreist.

Aufgrund der derzeitigen drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und weltweiten Einreisebeschränkungen, die sich aus der Corona-Pandemie ergeben, hat der Kreis Plön sich dazu entschlossen, eine verlängerte Frist zur Wiedereinreise zunächst bis zum 30.06.2020 zu bestimmen. Diese festgesetzte Frist gilt nicht für Personen, deren Aufenthaltstitel bereits vor dem 16.03.2020 erloschen ist, da in diesen Fällen davon auszugehen ist, dass eine rechtzeitige Wiedereinreise noch möglich gewesen wäre.

„Bei der Maßnahme handelt es sich um eine positive Entscheidung für alle betroffenen ausländischen Bürger*innen, die sich damit zurzeit keine Sorgen um den Verlust ihres Aufenthaltstitels machen müssen.“, so Landrätin Stephanie Ladwig.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörde unter 04522/743-0 oder per Email an auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de zur Verfügung.