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03.11.2017

Landschaftsschutzgebiet "Bungsbergvorland mit Högsdorfer Hügelland und Umgebung" vom Oberverwaltungsgericht-Urteil im Fall des Kreises Dithmarschen nicht betroffen

Der Ostholsteiner Anzeiger berichtete am 01.11.2017 über ein Urteil des Schleswiger Oberverwaltungsgerichts zu einer Landschaftsschutzgebietsausweisung im Kreis Dithmarschen. Die Kreisverwaltung Plön erklärt hierzu, dass die Sachlage in Bezug auf das Landschaftsschutzgebiet "Bungsbergvorland mit Högsdorfer Hügelland und Umgebung" eine andere ist. „Das Urteil berührt nicht die von uns vorgenommene Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes im Kreis Plön. Schon seit den 1980er Jahren ist die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes bekannt. Es handelt sich um ein Gebiet mit der höchsten Erhebung im Kreis mit einem einzigartigen Landschaftsbild aufgrund der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft, der besonderen kulturhistorischen Bedeutung und seiner Erholungseignung“, erklärt Landrätin Stephanie Ladwig.

Der entscheidende Unterschied zur Situation im Kreis Dithmarschen ist, dass das gesamte im Kreis Plön als Landschaftsschutzgebiet sichergestellte Gebiet bereits seit 1984 im Landschaftsrahmenplan des Landes Schleswig-Holstein und sogar in dessen Fortschreibung 2004 als geplantes Landschaftsschutzgebiet erkannt und benannt ist. Bei dem Landschaftsrahmenplan handelt es sich um eine rechtsverbindliche Planung des Landes, die auch in den Regionalplänen zu übernehmen ist. Das sichergestellte Landschaftsschutzgebiet im Kreis Plön ist damit dem Land bereits seit 1984 bekannt und von dort ebenfalls als schutzwürdig bewertet worden. Dementsprechend plante der Kreis Plön seit langem, dieses Gebiet als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.

Der Kreis Plön hatte sich auch unmittelbar vor der Ausweisung in 2016 noch einmal mit der Landesplanung abgestimmt. Der Kreis Plön hat zudem alle betroffenen Gemeinden vor der Sicherstellung als Landschaftsschutzgebiet einbezogen, woraufhin in sämtlichen Gemeindevertretungen dazu auch Beschlussfassungen erfolgten.

Die Sicherstellungsverordnung des Kreises Plön wurde am 05.07.2016 erlassen. Sie umfasst eine Fläche von 6.508 ha und damit ca. 6 Prozent der Kreisfläche. Sie ist inzwischen bestandskräftig, da innerhalb der Jahresfrist nach Bekanntmachung kein entsprechender Normenkontrollantrag gestellt worden ist.

In Bezug auf die Windkraftplanung hat der Kreis der Landesplanung unabhängig von der geplanten Landschaftsschutzgebiet-Ausweisung diverse Gründe benannt, die gegen Windkraftflächen in diesem Bereich sprechen. Belange von Natur-, Arten- und Denkmalschutz stehen selbst ohne Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes den Landesplänen im Weg.

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