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30.09.2013

Kieler Landgericht weist Klage gegen den Kreis Plön ab

Zur Entscheidung des Kieler Landgerichtes, die Klage des Insolvenzverwalters der Blomenburg Trägergesellschaft gegen den Kreis Plön abzuweisen, erklärte Landrätin Stephanie Ladwig:

 "Zunächst einmal möchte ich betonen, dass der Kreis Plön es sehr bedauert, dass es nun zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen ist. Auch wir hätten uns gewünscht, dass das Konzept eines Technologiezentrums an der Blomenburg funktioniert. Das Geschäftsmodell hat sich aber leider als nicht tragfähig erwiesen und so musste als Konsequenz aus unserer Sicht Insolvenz für die Trägergesellschaft angemeldet werden. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein hat daraufhin Fördermittel von der Trägergesellschaft zurückgefordert.

Das Gericht hatte nun die Frage zu klären, ob der Insolvenzverwalter gegenüber dem Kreis Plön als einem der Gesellschafter diese Ansprüche in Höhe von ca. 7,3 Mio. € zzgl. Zinsen geltend machen kann oder nicht.

 Dass die Klage gegen den Kreis nun abgewiesen wurde,  ist natürlich sehr erfreulich! Sie zeigt, dass der Kreis (und auch die Gemeinde Selent) das Landgericht mit guten juristischen Argumenten davon überzeugt haben, dass kein Verlustausgleichsanspruch in Millionenhöhe gegen den Kreis als Gesellschafter der insolventen Blomenburg Venture Park Trägergesellschaft mbH (BTG) besteht.

Es bleibt nun abzuwarten, ob der Insolvenzverwalter Rechtsmittel gegen dieses Urteil des Landgerichts Kiel einlegen wird. In Anbetracht der Summe, um die es geht, wäre das nicht unwahrscheinlich.“

 

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