Landesregierung gibt Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus bekannt; Aktualisierung der Allgemeinverfügung des Kreises

Die Landesregierung hat am Abend des heutigen Tages eine Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 bekannt gegeben, die ab morgen, 18.03.2020 in ganz Schleswig-Holstein gelten wird.

Wesentliche Maßnahmen im Überblick:

  • Betreiber von Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Yacht- und Sportboothäfen sowie privaten oder gewerblichen Vermietern von Ferienhäusern ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.
  • Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein sind untersagt.
  • Alle Gaststätten sind zu schließen; Lieferdienste sind davon nicht betroffen.
  • Sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen, sofern es sich nicht um Lebens –und Futtermittelhändler, Wochenmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Baumärkte, oder den Großhandel handelt.
  • Ferner sind nunmehr u. a. auch Freizeit- und Tierparks, Spielplätze, Fitnessstudios und Spielhallen zu schließen.

Hinsichtlich der Durchführung von Veranstaltungen hat der Kreis weitere Einschränkungen in Bezug auf private Feiern, wie z. B. Hochzeiten, Trauerfeiern und vergleichbare Veranstaltungen vorgenommen. Diese privaten Feiern sind ab einer Personenzahl von 50 Personen untersagt. Des Weiteren gilt das Betretungsverbot für öffentliche Einrichtungen nunmehr auch für alle Rückkehrer aus alpinen Skigebieten.
Auch diese Regelungen werden ab dem 18.03.2020 gelten.

Die heute Nachmittag bekannt gemachte Allgemeinverfügung zum Verbot und zur Beschränkung von Angeboten in Kur- und Rehaeinrichtungen sowie in teilstationären Pflegeeinrichtungen hat daneben weiterhin Bestand.