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29.04.2021

Kreisweite Aufstallungspflicht für Geflügel wird reduziert

In Gewässernähe müssen die Tiere weiterhin im Stall bleiben

Seit November 2020 ist der Kreis Plön von der Geflügelpest betroffen. Seitdem wurde und wird das Virus regelmäßig bei verendeten Wildvögeln im Kreis Plön sowie den Nachbarkreisen nachgewiesen. Bis einschließlich 30.04.20201 gilt deshalb eine kreisweite Aufstallungspflicht für Geflügel.

Da sich die Anzahl der verendeten Vögel in den vergangenen Wochen deutlich reduziert hat, ist nach aktueller Risikobewertung zum 1. Mai 2021 eine Reduzierung der Aufstallungspflicht möglich.

Diese gilt nun in einem 3.000 m breiten Küstenstreifen entlang der Ostseeküste und in den 500 m breiten Uferstreifen folgender Binnenseen:

  • Großer Plöner See
  • Trammer See
  • Trentsee
  • Selenter See
  • Tresdorfer See
  • Lankersee
  • Kührener Teich
  • Hochfelder See
  • Lebrader Teiche
  • Lammershagener Teiche
  • Rixdorfer Teiche

Um zu verhindern, dass sich der Erreger von Wildvögeln auf weitere Geflügelbestände ausbreitet, dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in den o.g. Gebieten nur noch in geschlossenen Ställen gehalten werden. Alternativ sind weiterhin Freilandställe erlaubt, die nach oben geschlossen und zu den Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sind. Die Maschenweite darf dabei nicht mehr als 25 mm betragen.  Weiterhin ist die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und Tauben im gesamten Gebiet des Kreises Plön verboten.

Die aktuelle Allgemeinverfügung gilt vom 01.05.2021 bis zum 15.05.2021.

Eine vollständige Aufhebung des Aufstallungsgebotes für Geflügel im Kreis Plön ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich, da es immer noch vereinzelte Nachweise von Geflügelpest insbesondere in den für Wildvögel besonders bedeutsamen Gebieten gab. Die letzten Nachweise im Kreis Plön erfolgten insbesondere in den für Wildvögel besonders bedeutsamen ornithologischen Gebieten (Rast- und Brutgebiete; Wildvogeldurchzugsgebiete).

In der aktuellen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 26.04.2021 wurde das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen erstmals in diesem Jahr insgesamt als mäßig eingestuft. Funde von Geflügelpest-Viren bei Wildvögeln in Deutschland sind aktuell rückläufig, dennoch werden weiterhin infizierte Vögel (v.a. Gänse und Greifvögel) vor allem aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg gemeldet.

Bürger*innen, die einen toten Greifvogel, eine Ente, Gans oder einen anderen verendeten Wasservogel finden, sollte diesen bei den örtlichen Ordnunsgsbehörden melden. Über das Ordnungsamt erfolgt dann die Bergung und Koordinierung der Probenahme durch die Veterinäraufsicht des Kreises. Für spezielle Rückfragen ist die Veterinäraufsicht zu erreichen unter 04522 / 743-270 sowie per E-Mail an vetabt@kreis-ploen.de.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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