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13.04.2016

Kreisverwaltung stellt erneut Verstöße bei der Aufbewahrung von Waffen fest

Landrätin kündigt Fortsetzung der Kontrollen an

Aktuell sind knapp 12.167 erlaubnispflichtige Schusswaffen und 2.919 Waffenbesitzer im Kreis Plön registriert. Der Kreis Plön überwacht die Einhaltung der Vorschriften, die die Waffenbesitzer bei der Aufbewahrung von Waffen und Munition beachten müssen.
In den vergangen Jahren haben stichprobenartige Kontrollen immer wieder ergeben, dass zum Teil massiv gegen die Aufbewahrungsvorschriften für Schusswaffen verstoßen wurde. Daher fanden nun erneut unangemeldete Kontrollen statt, bei denen insgesamt sechs Waffenbesitzer durch die Waffenbehörde in Begleitung der Kriminalpolizei Plön überprüft wurden.
„Lediglich in zwei Fällen wurden Waffen und Munition ordnungsgemäß in speziellen Waffenschränken gelagert. Bei den übrigen Kontrollen war die Sicherung unzureichend. Bei drei Waffenbesitzern war gar kein Aufbewahrungsverhältnis vorhanden. Die Waffen lagerten zum Teil im unverschlossenen Wohnzimmer- oder Schlafzimmerschrank. In einem Fall wurden zwei Waffen von meinen Mitarbeitern und der Polizei sogar an einer Wohnzimmerwand entdeckt, die dort zur Dekoration angebracht waren. Eine davon war zudem nicht registriert“, zeigt sich Landrätin Stephanie Ladwig über das Ergebnis der Überprüfungen erschrocken. „Ich finde es unverantwortlich, die Waffen derart ungesichert aufzubewahren und möchte mir nicht vorstellen, was alles passieren kann, wenn diese in die falschen Hände geraten. Wir werden unsere Kontrollen natürlich weiter fortsetzen.“

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörde des Kreises weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Verstöße gegen das Waffengesetz zur Einleitung von Ordnungswidrigkeiten- aber auch Strafverfahren führen können und dass die Missachtung der Aufbewahrungsvorschriften für Waffen zum Widerruf von waffen- wie auch jagdrechtlichen Erlaubnissen führen kann.
Erlaubnispflichtige Schusswaffen sind nach § 36 Waffengesetz in geeigneten Behältnissen verschiedener Sicherheitsstufen aufzubewahren, die sich nach der Art und der Anzahl der vorhandenen Waffen richten. Über ein Merkblatt, das von der Internetseite des Kreises heruntergeladen werden kann (www.kreis-ploen.de; Stichwort: "Waffenaufbewahrung"), kann jeder Waffenbesitzer nachlesen, welches Behältnis er für seine Schusswaffen benötigt. Inhaber von Waffenbesitzkarten (Jäger, Sportschützen, Altbesitzer, Erben, Segler und sonstige Besitzer) müssen der Waffenbehörde von sich aus nachweisen, in welchen Sicherungsbehältnissen die Schusswaffen aufbewahrt werden.

Erfreulich ist, dass im vergangenen Jahr über 200 nicht benötigte Schusswaffen insbesondere von Altbesitzern und Erben freiwillig zur Vernichtung bei der Waffenbehörde abgegeben wurden. „Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung“, so die Landrätin. „Ich hoffe, dass viele Waffenbesitzer diesem Beispiel folgen werden und wir dann auch bei künftigen Kontrollen erfreulichere Ergebnisse erzielen.“

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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