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15.07.2016

Kreisverwaltung erlässt Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung von zu schützenden Teilen von Natur und Landschaft im Bereich "Bungsbergvorland mit Högsdorfer Hügelland und Umgebung"

Entwicklungsmöglichkeiten ändern sich nicht wesentlich

Die Plöner Kreisverwaltung hat wie beabsichtigt im südöstlichen Teil des Amtes Lütjenburg das Gebiet "Bungsbergvorland mit Högsdorfer Hügelland und Umgebung" per Verordnung als geplantes Landschaftsschutzgebiet einstweilig sichergestellt. Aufgrund von Anfragen aus der Bevölkerung weist die Kreisverwaltung nun darauf hin, dass sich dadurch die Entwicklungsmöglichkeiten in dem von der Verordnung umfassten Gebiet jedoch nicht wesentlich ändern.

Die größeren im Zusammenhang bebauten Ortslagen samt umgebenden Entwicklungsflächen werden von der Verordnung nicht erfasst. Das heißt, dass das Bauen in den durch Flächennutzungs- und Bebauungsplänen überplanten Bereichen sowie in ausreichenden Freihalteflächen für eine zukünftige bauliche Entwicklung der Gemeinden durch die Sicherstellungsverordnung nicht beeinträchtigt wird.

Für die Außenbereichsflächen – die den wesentlichen Teil des sichergestellten Gebietes ausmachen - galt ohnehin bereits schon, dass Vorhaben nur unter ganz bestimmten baurechtlichen Voraussetzungen zulässig sind und in einer Flächen sparenden, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzenden und den Außenbereich schonenden Weise auszuführen sind.

Auch die jetzt erlassene Sicherstellungsverordnung sieht für baurechtlich privilegierte Anlagen im Außenbereich Ausnahmemöglichkeiten vor, sofern Schutzzweck und -gegenstand nicht beeinträchtigt werden und eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit festgestellt wird. Großvorhaben wie z. B. Windräder, Hochspannungsmasten und Kiesabbau, die einen massiven Eingriff in Natur und Landschaftsbild bedeuten würden, werden über die Sicherstellungsverordnung allerdings ausgeschlossen.

Die betroffenen Gemeinden im Bereich des Amtes Lütjenburg sind von der Kreisverwaltung bereits vorab über die geplante Verordnung zur Sicherstellung als Landschaftsschutzgebiet umfassend informiert worden und haben im Rahmen ihrer Gemeindevertretersitzungen ein Meinungsbild abgegeben.

Eine umfassende Beteiligung und Anhörung der Gemeinden wird dann innerhalb der nächsten zwei Jahre im Rahmen des förmlichen Verfahrens zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes erfolgen. In diesem Verfahren können dann Bedenken und Anregungen geäußert werden

Hintergrund:

Für das betreffende Gebiet ist ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich. Es handelt sich hier um das Gebiet mit den höchsten topographischen Erhebungen im Kreisgebiet und einer hohen ökologischen Bedeutung. Das einzigartige Landschaftsbild ist aufgrund der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft, der besonderen kulturhistorischen Bedeutung und seiner Erholungseignung außerordentlich schutzwürdig. Insbesondere sind hier die Grund- und Endmoränenlandschaft zu nennen, die teilweise als ringförmige Moränenwälle den Bungsbergbereich umschließen und äußerst schützenswerte geologische und geomorphologische Objekte von landesweiter Bedeutung sind. Sie ergeben neben den kulturhistorischen Anlagen in diesem Teil des Kreises Plön ein einzigartiges Landschaftsbild.

Das gesamte Gebiet ist bereits seit 1984 immer wieder im Landschaftsrahmenplan des Landes Schleswig-Holstein als geplantes Landschaftsschutzgebiet benannt worden. Seit längerem liefen daher in der unteren Naturschutzbehörde der Plöner Kreisverwaltung schon Vorbereitungen für eine Ausweisung dieses Gebietes als Landschaftsschutzgebiet. Das dazu erforderliche umfangreiche Verfahren mit einer Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, öffentlicher Auslegung und einer Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Belangen des Naturschutzes ist allerdings sehr zeitaufwändig.

Aufgrund des derzeit laufenden Verfahrens der Landesplanung zur Neuaufstellung des Teilregionalplans Windkraft für den Planungsraum II, zu dem auch der Kreis Plön gehört, wären der Schutzgegenstand und Schutzzweck des geplanten Landschaftsschutzgebietes durch die Errichtung von Windparks in diesem Bereich gefährdet.

Die jetzt erlassene Sicherstellungsverordnung verbietet für zwei Jahre alle Handlungen, die den Schutzzweck des Gebietes gefährden - ähnlich einer baurechtlichen Veränderungssperre. Innerhalb dieser zwei Jahre wird dann das umfangreiche förmliche Verfahren zur Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet eingeleitet werden.

Die vollständige Verordnung ist auf der Homepage des Kreises in der Rubrik Bekanntmachungen veröffentlicht.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
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Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Fax: +49 4522 743 95 376
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