Kreisverwaltung Plön weist für den Bereich "Bungsbergvorland mit Högsdorfer Hügelland und Umgebung " das 20. Landschaftsschutzgebiet aus

Die Plöner Kreisverwaltung hat im südöstlichen Teil des Amtes Lütjenburg das Landschaftsschutzgebiet "Bungsbergvorland mit Högsdorfer Hügelland und Umgebung" durch eine Kreisverordnung vom 02.11.2018 ausgewiesen, die am 09.12.2018 in Kraft getreten ist. Damit reiht sich dieses Gebiet in eine Liste von nunmehr 20 Landschaftsschutzgebieten im Kreis Plön ein, in denen die Natur einen herausgehobenen Stellenwert genießt. Im Kreis Plön steht nun eine Fläche von insgesamt 43.650 Hektar unter dem besonderen Schutz von Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen. Das entspricht einem Anteil von etwa 40 Prozent an der Gesamtfläche des Kreises Plön.

Das Gebiet "Bungsbergvorland mit Högsdorfer Hügelland und Umgebung" weist die höchsten topographischen Erhebungen im Kreisgebiet (Bungsbergvorland) auf und besitzt eine hohe ökologische Bedeutung. Das einzigartige Landschaftsbild des Gebiets ist aufgrund der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft, der kulturhistorischen Bedeutung und seiner herausgehobenen Erholungseignung außerordentlich schutzwürdig. Insbesondere sind die Grund- und Endmoränenlandschaft sowie die besonderen kulturhistorischen Anlagen in diesem Teil des Kreises Plön zu nennen. Das geologische Landschaftsbild ist von landesweiter Bedeutung.

Das neue Landschaftsschutzgebiet wurde bereits am 05.07.2016 einstweilig sichergestellt. Vor der nun endgültig erfolgten Ausweisung wurde das im Landesnaturschutzgesetz vorgesehene Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die nun gültige Verordnung mit der Übersichtskarte sowie den beiden Abgrenzungskarten können auf zu der hier verlinkten Seite »Landschaftsschutzgebiete im Kreis Plön« (Verordnung Nummer 20) eingesehen werden.