Kreisverwaltung Plön öffnet ab 11. Mai wieder die Türen, Einlass jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache

Die Kreisverwaltung Plön war angesichts der Corona-Krise seit dem 18.03.2020 für den Publikumsverkehr weitgehend geschlossen.

Aufgrund der rückläufigen Entwicklung des Infektionsgeschehens wird die Kreisverwaltung ab Montag, dem 11.05.2020, wieder Besuche unter strengen Auflagen und Hygienebedingungen in allen Gebäuden und Außenstellen zulassen.

Es gelten dabei jedoch folgende Regeln:

● Der Einlass erfolgt nur nach Terminvergabe! Bürger*innen werden gebeten, diese schriftlich oder telefonisch zu vereinbaren.

● Die Bürger*innen haben beim Betreten der Kreisverwaltung grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

● Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.

● Desinfektionsmittel für die Hände wird bereitgestellt.

Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 04522/743 - 0 oder per E-Mail möglich.

Folgende Sammel-Emailadressen der Fachämter stehen zur Verfügung:

Abfallwirtschaft:            abfallwirtschaft@kreis-ploen.de           

Ausländerbehörde:       auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de

Bauamt:                            bauamt@kreis-ploen.de

Bußgeldstelle:                 bussgeldstelle@kreis-ploen.de

Führerscheinstelle:        fahrerlaubnis@kreis-ploen.de

Finanzbuchhaltung:      finanzbuchhaltung@kreis-ploen.de

Jugendamt:                      jugendamt@kreis-ploen.de

Klimaschutz:                    klimaschutz@kreis-ploen.de

Ordnungsamt:                 ordnungsamt@kreis-ploen.de

Schulamt:                          schulamt@kreis-ploen.de         

Sozialamt:                         sozialamt@kreis-ploen.de

Umweltamt:                     umweltamt@kreis-ploen.de

Verkehrsaufsicht:           verkehrsaufsicht@kreis-ploen.de

Verwaltung generell:    verwaltung@kreis-ploen.de     

Veterinärabteilung:       vetabt@kreis-ploen.de

Zulassungsstelle:           zulassung@kreis-ploen.de

Natürlich können sich Bürger*innen auch direkt an ihre jeweiligen Sachbearbeiter*innen per Email wenden, wenn diese bekannt sind.