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23.01.2014

Kreisverwaltung überprüft Aufbewahrung von Waffen

Kontrollen zeigen wieder unzureichende Zustände auf

Gut 12.700 Schusswaffen und 3.244 Waffenbesitzer sind im Kreis Plön registriert. Für den Besitz und die Aufbewahrung von Waffen und Munition gelten Gesetze, deren Einhaltung die Waffenbehörde des Kreises Plön überwacht. Nachdem stichprobenartige Kontrollen bei Waffenbesitzern im Kreis Plön bereits in den letzten Jahren ergeben haben, dass eine sichere Aufbewahrung von Schusswaffen weitgehend nicht gegeben war, fanden jetzt Ende des Jahres 2013 wieder weitere unangemeldete Kontrollen statt, bei denen insgesamt fünf Waffenbesitzer durch die Waffenbehörde in Begleitung der Kriminalpolizei Plön überprüft wurden.
Das Ergebnis veranlasste Landrätin Stephanie Ladwig erneut zu einem dringenden Appell an die Waffenbesitzer: „Lediglich ein Waffenbesitzer konnte für alle seine Schusswaffen geeignete Sicherheitsbehältnisse vorweisen, leider war aber die Munition im gesicherten Waffenschrank und die Waffe im weniger sicheren Munitionsschrank aufbewahrt. Erschreckend waren für die kontrollierenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch die Zustände, unter denen die zum Teil geladenen Waffen vorschriftswidrig gelagert wurden. Sie befanden sich im Heizungskeller, im Stall oder in der Abseite. Trauriger Höhepunkt war dann wieder eine geladene Kurzwaffe, die  in der Nachttischschublade aufbewahrt wurde. Wir werden im Frühjahr weitere Kontrollen durchführen und hoffen, auf ordnungsgemäße Aufbewahrungen zu treffen.“
Die festgestellten Verstöße werden nun als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Die Mitarbeiterinnen der Waffenbehörde des Kreises weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Missachtung der Aufbewahrungsvorschriften für Waffen zum Widerruf von waffen- wie auch jagdrechtlichen Erlaubnissen führen kann.
Erlaubnispflichtige Schusswaffen sind nach § 36 Waffengesetz in geeigneten Behältnissen verschiedener Sicherheitsstufen aufzubewahren, die sich nach der Art und der Anzahl der vorhandenen Waffen richten. Über ein Merkblatt, das von der Internetseite des Kreises heruntergeladen werden kann (www.kreis-ploen.de; Stichwortverzeichnis: "Waffenrecht"), kann jeder Waffenbesitzer nachlesen, welches Wertbehältnis er für seine Schusswaffen benötigt. Inhaber von Waffenbesitzkarten (Jäger, Sportschützen, Altbesitzer, Erben, Segler und sonstige Besitzer) müssen der Waffenbehörde von sich aus nachweisen, in welchen Sicherungsbehältnissen die Schusswaffen aufbewahrt werden. Nachweise können in Form von Rechnungen über Waffenschränke (der Empfänger und die Sicherheitsstufe müssen daraus hervorgehen) oder mit Fotos (Frontansicht und Schrankinnenseite: Typenschild), einschließlich einer Selbstauskunft, welche ebenfalls von der vorgenannten Internetseite heruntergeladen werden kann, erbracht werden.
Landrätin Stephanie Ladwig rät den Waffenbesitzern in diesem Zusammenhang, sich auch über die freiwillige Rückgabe von Waffen Gedanken zu machen: „Die Waffenbehörde nimmt legale Waffen zur Vernichtung entgegen, die die Besitzer nicht mehr bei sich zu Hause aufbewahren wollen, z.B. weil die Kosten für die Beschaffung eines Tresors unverhältnismäßig sind. Wer seine Waffen abgeben will, meldet dies bitte vorher bei uns an.“
Die Mitarbeiterinnen der Waffenbehörde stehen für Auskünfte zur Verfügung: Tel. 04522/743-430 und 743-473, E-Mail: janin.hartfil@kreis-ploen.de, alisa.rodrian@kreis-ploen.de.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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