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07.08.2013

Kreis nicht verantwortlich für mögliches Ende der Märkte auf Gut Dobersdorf

Der stellvertretende Landrat Werner Kalinka stellt nach gründlicher Erörterung in der Kreisverwaltung fest, dass der Kreis Plön für ein mögliches Ende der Sommer- und Weihnachtsmärkte auf Gut Dobersdorf nicht verantwortlich gemacht werden könne.
 
„Aus Sicht des Kreises Plön steht der Durchführung des Weihnachtsmarktes 2013 auf Gut Dobersdorf nichts im Wege. Sowohl für den Behelfsparkplatz auf dem Gutsgelände als auch für die Veranstaltungen selbst, liegt eine bis 31.12.2014 gültige Genehmigung des Kreises vor. Der große Parkplatz westlich der K 31 ist vom Kreis für die Veranstaltungen dauerhaft genehmigt,“ stellt Kalinka die gegenwärtige Sach- und Rechtslage dar. Eine Forderung, die Befestigungen am Behelfsparkplatz zurückzubauen und das eingebrachte Material zu entfernen, ist von Seiten des Kreises bislang nicht gestellt worden. Der Kreis hat gegenüber dem Bauherrn lediglich die Einstellung der weiteren Arbeiten verfügt.
 
Kern der aktuellen Diskussionen ist somit die vorgenommene Befestigung des auf dem Gutshof gelegenen Behelfsparkplatzes mit Fahrspuren, die der Bauherr ohne die erforderliche Genehmigung begonnen hatte.
 
Da aber die Herstellung von befestigten Parkflächen stets einer Baugenehmigung bedarf, diese jedoch nicht vorliegt oder beantragt wurde, ist der Bauherr mit Schreiben vom 27.07.2012 durch die Bauaufsicht angehört und um eine Stellungnahme gebeten worden. Antragsunterlagen sind bislang trotz mehrfacher Fristverlängerung nicht beim Kreis eingegangen, eine Stellungnahme ist jedoch angekündigt.
 
Kalinka unterstreicht erneut die Gesprächsbereitschaft der Verwaltung, um eine Lösung zu finden: „Im Rahmen einer gemeinsamen Ortsbesichtigung im November 2012 wurde erörtert, wie der Behelfsparkplatz auch mit den bislang eingerichteten Fahrspuren genehmigungsfähig ausgestaltet werden könnte. Wir sind gern zum Gespräch bereit, wie nun konkret weiter verfahren werden könnte.“

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