Hilfsnavigation
Volltextsuche
Pressedienst
© Marco2811/fotolia.com 
Seiteninhalt
10.08.2020

Kreis erhöht Zuschuss für Schülerbeförderung

Erhöhung von 25 auf 50 Prozent

Der Kreis erhöht zum neuen Schuljahr 2020/21 seinen Zuschuss für Schülermonatskarten und Schülerwo-chenkarten. Schülerinnen und Schüler der Oberstufen und Regionalen Berufsbildungszentren sowie Aus-zubildende können sich die Hälfte der Fahrtkosten erstatten lassen. Bisher hat der Kreis ein Viertel des Betrags übernommen.

Konkret profitieren Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kreis Plön, die eine Oberstufe an einer all-gemeinbildenden Schule besuchen oder in Vollzeit an einem Regionalen Berufsbildungszentren angemel-det sind. Ihnen gewährt der Kreis einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten für eine Monats- oder Wochenkarte für die Strecke zwischen dem Wohnort und der Schule. „Familien und junge Erwach-sene müssen oft sehr genau auf ihre Ausgaben achten. Ich freue mich, dass der Kreistag im vergangenen Jahr einstimmig entschieden hat, den Zuschuss für die Schülerbeförderung zu erhöhen. Dadurch entlasten wir viele Familien und Schüler*innen spürbar", so Landrätin Stephanie Ladwig.

Um den Zuschuss zu bekommen, müssen die Grundsätze der Schülerbeförderungssatzung beachtet wer-den. Das heißt zum Beispiel, es wird nur dann ein Zuschuss gewährt, wenn die Schule mindestens vier Kilometer vom Wohnort entfernt liegt. Außerdem gilt bei Oberstufenschülern die Förderung nur zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart. Auch Auszubildende in dualen Ausbildungsverhältnissen bekommen einen Zuschuss für Fahrten zwischen dem Wohnort und der Ausbildungsstätte. Voraussetzung ist, dass sowohl Wohnort als auch Ausbildungsstätte im Kreis Plön liegen.

Fahrkartenanträge der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11-13 der allgemeinbildenden Schulen im Kreis Plön sowie der Schülerinnen und Schüler an den Schulstandorten des Regionalen Berufsbildungs-zentrums des Kreises Plön werden über die Schulen entgegengenommen. Für Schülermonatskarten gibt es die Möglichkeit eines Jahresabonnements. Entsprechende Informationsblätter und Antragsformulare werden in den Schulen bereitgestellt. Flyer liegen auch in den Bussen der VKP aus.

Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende, die ein Jahresabonnement, Schülermonatskarten oder Schülerwochenkarten direkt bei den Verkehrsbetrieben Kreis Plön GmbH oder einem anderen Verkehrs-unternehmen erwerben, können jeweils nach Ablauf eines Schulhalbjahres nachträglich hierfür eine 50-prozentige Erstattung beim Kreis Plön beantragen. Formulare sind auf der Internetseite des Kreises Plön/Schülerbeförderung bereitgestellt, können telefonisch unter der Telefonnummer 04522/743-420 oder schriftlich (Kreis Plön, Amt für Schule und Kultur, Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön oder per Mail: christine.pott@kreis-ploen.de) angefordert werden.

Anträge für eine Förderung von Schülermonatskarten und Schülerwochenkarten für das abgelaufene Schuljahr können noch bis zum 31.12.2020 gestellt werden.

Die Kreisförderung ist eine freiwillige Leistung des Kreises Plön, auf die kein Anspruch nach dem Schulge-setz sowie der Satzung des Kreises Plön über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbe-förderung (Schülerbeförderungssatzung) besteht. Sie geht auf einen Kreistagsbeschluss aus 2017 zurück, mit dem die entsprechenden Mittel bereitgestellt worden sind.

 

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
E-Mail schreiben oder Formular
Seitenanfang