Kreis Plön verlängert Allgemeinverfügung
Bereiche mit Mund-Nasen-Schutz-Pflicht erweitert
Der Kreis Plön hat nach Inkrafttreten der neuen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 ab 30.11.2020 seine Allgemeinverfügung zur Bestimmung der Bereiche im Kreisgebiet, in denen nach § 2a Abs. 2 der Landesverordnung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, verlängert und um zusätzliche Bereiche erweitert. Diese gilt zunächst bis zum 20. Dezember.
In folgenden Bereichen im Kreis Plön muss auch weiterhin im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden:
• Stadt Plön: Markt, Lange Straße im Bereich des Marktes: dienstags und freitags von 8 - 13 Uhr
• Stadt Preetz: Markt, Kirchenstraße, Lange Brückstraße: mittwochs und samstags von 8 - 14 Uhr
• Gemeinde Laboe: Promenade, beginnend an der Gaststätte „Ocean“ bis Meerwasserschwimmhalle: samstags und sonntags von 12 - 17 Uhr
• Gemeinde Schönberg: Seebrücke: samstags und sonntags von 12 - 17 Uhr
Neu aufgenommen in die Allgemeinverfügung wurden Bahnhöfe, Bahnhaltepunkte und innerörtliche Haltestellen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehr. Dort muss während der Betriebszeiten an Halte- und Wartebereichen im Innen- und Außenbereich nun ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
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