Hilfsnavigation
Volltextsuche
Pressedienst
© Marco2811/fotolia.com 
Seiteninhalt
29.11.2020

Kreis Plön verlängert Allgemeinverfügung

Bereiche mit Mund-Nasen-Schutz-Pflicht erweitert

Der Kreis Plön hat nach Inkrafttreten der neuen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 ab 30.11.2020 seine Allgemeinverfügung zur Bestimmung der Bereiche im Kreisgebiet, in denen nach § 2a Abs. 2 der Landesverordnung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, verlängert und um zusätzliche Bereiche erweitert. Diese gilt zunächst bis zum 20. Dezember.

In folgenden Bereichen im Kreis Plön muss auch weiterhin im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden:

• Stadt Plön: Markt, Lange Straße im Bereich des Marktes: dienstags und freitags von 8 - 13 Uhr
• Stadt Preetz: Markt, Kirchenstraße, Lange Brückstraße: mittwochs und samstags von 8 - 14 Uhr
• Gemeinde Laboe: Promenade, beginnend an der Gaststätte „Ocean“ bis Meerwasserschwimmhalle: samstags und sonntags von 12 - 17 Uhr
• Gemeinde Schönberg: Seebrücke: samstags und sonntags von 12 - 17 Uhr

Neu aufgenommen in die Allgemeinverfügung wurden Bahnhöfe, Bahnhaltepunkte und innerörtliche Haltestellen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehr. Dort muss während der Betriebszeiten an Halte- und Wartebereichen im Innen- und Außenbereich nun ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
E-Mail schreiben oder Formular
Seitenanfang