Kreis Plön sucht Beauftragten für Menschen mit Behinderung

Landrätin und Kreispräsident rufen zur Bewerbung für dieses Ehrenamt auf

Die Inklusion von Menschen mit Behinderung soll im Kreis Plön weiter gestärkt werden, indem ein Beauftragter für Menschen mit Behinderung bestellt wird. Dieser soll die Aktivitäten auf diesem Gebiet im Kreis Plön ab 2020 ergänzen und verstärken. Dafür hatte sich der Kreistag im Juni mit großer Mehrheit ausgesprochen und die Landrätin beauftragt, als Grundlage für dieses besondere Ehrenamt eine entsprechende Satzung auszuarbeiten. Nach Diskussion im Ausschuss für Gleichstellung, Gesundheit und Soziales unter beratender Mitwirkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Prof. Dr. Ulrich Hase, hat der Plöner Kreistag am 19. September diese Grundlage nunmehr beschlossen. „Damit kann die Suche nach einer engagierten Persönlichkeit beginnen, die sich für die Wahrnehmung und Förderung der Interessen der Menschen mit Behinderung im Kreis Plön einsetzen möchte“, erklären Kreispräsident Stefan Leyk und Landrätin Stephanie Ladwig und rufen zu Bewerbungen auf.

Aufgabe der oder des Beauftragten wird es sein, die Organe des Kreises in allen Angelegenheiten zu unterstützen, welche die Belange der Menschen mit Behinderung im Kreis Plön betreffen. Dabei soll sie oder er sich dafür einsetzen, dass im Rahmen der Zuständigkeit des Kreises alles Notwendige unternommen wird, um die gleichberechtigte Teilhabe und die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung zu fördern und somit die inklusive gesellschaftliche Weiterentwicklung voranzubringen. „Konkret geht es zum Beispiel insbesondere darum, im Hinblick auf die Inklusion Stellungnahmen und Empfehlungen zu aktuellen Projekten und Maßnahmen des Kreises abzugeben“, erläutert Landrätin Ladwig. „Außerdem soll der oder die Beauftragte Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderung oder ihrer Organisationen sammeln, koordinieren und an die zuständigen Stellen weiterleiten“, ergänzt Kreispräsident Leyk. Wichtiger Teil der Aufgabe ist ebenfalls die Netzwerkarbeit mit den im Kreis tätigen Behindertenorganisationen und die Zusammenarbeit mit den regionalen Behindertenbeauftragten und Beiräten sowie dem Landesbeauftragten.

Bei der Ausübung der Funktion und deren individueller Schwerpunktsetzung gibt es keinerlei Vorgaben. Die oder der Beauftragte handelt weisungsunabhängig und kann im Rahmen der Aufgabe eigenverantwortlich Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Bei der Wahrnehmung der Aufgaben unterstützt die Kreisverwaltung.  Für das Ehrenamt gesucht wird vorrangig ein Mensch mit Behinderung. Das Amt kann jedoch auch von einem Menschen ohne  Behinderung ausgeübt werden, falls dieser über langjährige Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderung verfügt.

Die endgültige Bestellung erfolgt nach Vorberatung im Fachausschuss durch den Kreistag für die Dauer von fünf Jahren. Ausgestattet ist die Funktion mit einer Aufwandsentschädigung in Form einer monatlichen Pauschale. Außerdem werden unter anderem Fahrtkosten sowie Aufwendungen für behinderungsbedingte Assistenzleistungen erstattet. Daneben steht im Rahmen des Haushalts ein jährliches Budget für die Sacharbeit zur Verfügung. Bei Fragen zu näheren Einzelheiten steht der Sozialplaner des Kreises Plön, Gerald Hodapp, unter gerald.hodapp@kreis-ploen.de oder  Telefonnummer 04522/743-787 zur Verfügung.

Interessierte können sich beim Amt für Soziales der Kreisverwaltung Plön, Hamburger Str. 17/18 in 24306 Plön (sozialamt@kreis-ploen.de) bis zum 15.10.2019 bewerben. Die Bewerbung sollte Ausführungen zum Lebenslauf, zu bisherigen Erfahrungen in der Interessensvertretung von Menschen mit Behinderung und zur Motivation für das Ehrenamt enthalten.