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21.12.2020

Kreis Plön stellt Corona-Einmalhilfe für Kulturbetriebe bereit

Anträge können bis 20. Januar 2021 gestellt werden

Der Kreis Plön hat eine vielfältige und lebendige Kulturszene. Damit diese auch nach der Corona-Pandemie weiter existiert, hat der Kreistag in seiner Sitzung am 3. Dezember 2020 eine coronabedingte Soforthilfe in Höhe von 50.000 Euro beschlossen. „Einige Einrichtungen bei uns im Kreis fallen durch das Raster und bekommen bisher keine Bundes-und Landesmittel“, erläutert Landrätin Stephanie Ladwig. Aus den Fraktionen von SPD, Grünen, Linke und KWG kam deshalb der Vorschlag, eine eigene Einmalhilfe-Kultur ins Leben zu rufen. Diesem Vorschlag ist der Kreistag mit einem entsprechenden Beschluss gefolgt.

Antragsberechtigt sind private Kulturbetriebe und Einrichtungen, die ihren Sitz im Kreis Plön haben und über eine eigene Spielstätte mit einem von ihnen organisierten Kulturprogramm verfügen. Die Einnahmen, die durch die Kulturveranstaltungen erzielt werden, müssen die wirtschaftliche Grundlage des Betriebs darstellen und dürfen nicht nur eine Ergänzung sein. Für existenzbedrohende Einnahmeausfälle, die in diesem Jahr durch die Corona-Pandemie entstanden sind, kann jeder betroffene Kulturbetrieb eine Einmalhilfe von bis zu 15.000 Euro beantragen. Dafür steht auf zu der hier verlinkten Internetseite "Kulturförderung im Kreis Plön" des Kreises ein entsprechendes Formular bereit , das bis zum 20. Januar 2021 im Amt für Schule und Kultur bei der Plöner Kreisverwaltung eingereicht werden muss.

Die Corona-Einmalhilfe wird nach dem Willen des Kreistags nachrangig gewährt. Also nur dann, wenn Hilfen des Bundes oder des Landes gar nicht oder nur in einem sehr geringen Umfang greifen.

„Die Hilfe soll schnell und unbürokratisch erfolgen – das war der ausdrückliche Wunsch des Kreistags“, so Landrätin Stephanie Ladwig. „Meine Mitarbeiter*innen haben deshalb ein leicht verständliches Formular entwickelt, das eine objektive Beurteilung der jeweiligen Situation ermöglicht“, lobt Ladwig.

Über die Bewilligung der Einmalhilfen entscheidet der für Kultur zuständige Fachausschuss des Plöner Kreistags nach Anhörung des Kulturbeauftragten.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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