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14.12.2018

Kreis Plön schiebt verurteilten Straftäter nach Albanien ab

Ein im September 2015 in das Bundesgebiet eingereister Asylbewerber aus Albanien wurde gestern in sein Heimatland abgeschoben, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war und auch die gerichtliche Überprüfung des Bescheids zu keinem anderen Ergebnis führte. Herr S. befand sich bis zu seiner Abschiebung wegen Totschlags in Haft. Gestern Morgen wurde er von Mitarbeitern des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten und der Polizei abgeholt und mittags in Düsseldorf in ein Flugzeug gesetzt. Am gestrigen Nachmittag bestätigten die Behörden in Albanien seine Ankunft am Zielort.

Nach seiner Erstaufnahme in Neumünster wurde Herr S. dem Amt Lütjenburg zugeteilt. Dort hatte Herr S. im Februar 2016 mit 13 Messerstichen auf einen albanischen Landsmann eingestochen, der in der Folge dieser Gewalteinwirkung verstarb. Herr S. musste für diese Tat eine Haftstrafe von fünf Jahren verbüßen. Nach Abschluss seines Asylverfahrens wurde die Ausweisung des Straftäters S. durch die Ausländerbehörde des Kreises Plön gemäß § 53 des Aufenthaltsgesetzes verfügt. Damit konnte Herr S. nun direkt aus der Haft in sein Heimatland ausgewiesen werden. Herr S. befand sich bis zu seiner Abschiebung wegen Totschlags in Haft. Seit dem gestrigen Tage seiner Abschiebung darf er nun für zehn Jahre das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr betreten.

Ein weiterer straffälliger Rumäne mit Meldeadresse in Nettelsee, Amt Preetz-Land, wird zudem voraussichtlich in der nächsten Woche in sein Heimatland rückgeführt. Er sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Hamburg-Billwerder wegen verschiedener Diebstahldelikte. In diesem Fall wurde eine Ausweisungsverfügung mit einer fünfjährigen Wiedereinreisesperre erlassen.

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