Kreis Plön plant Ausweisung eines neuen Landschaftsschutzgebietes »Bungsbergvorland mit Högsdorfer Hügelland und Umgebung«
Geplante Verordnung und Karten online einsehbar
Die Plöner Kreisverwaltung möchte im südöstlichen Teil des Amtes Lütjenburg das Landschaftsschutzgebiet "Bungsbergvorland mit Högsdorfer Hügelland und Umgebung" durch Kreisverordnung ausweisen. Neben dem vorgeschriebenen Beteiligungs- und Auslegungsverfahren bietet der Kreis Plön online die Möglichkeit, die geplante Verordnung mit Abgrenzungskarten einzusehen. „Statt ins Amt Lütjenburg oder Kreishaus zu fahren, können alle wichtigen Unterlagen auch im Internet angeschaut werden. Wir erleichtern damit die Beteiligungsmöglichkeiten. Für langsame Internetverbindungen haben wir auch reduzierte Karten bereitgestellt, die schneller herunterzuladen sind. Das Auslegen der geplanten Verordnung findet somit als zusätzlicher Service erstmals auch digital statt“, erklärt Landrätin Stephanie Ladwig.
„Konkret soll nun das 20. Landschaftsschutzgebiet im Bungsbergvorland ausgewiesen werden. Für dieses Gebiet mit den höchsten Erhebungen im Kreisgebiet halten wir einen besonderen Schutz von Natur und Landschaft bereits seit den 1980er Jahren für erforderlich. Das Gebiet hat ein einzigartiges Landschaftsbild aufgrund der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft, der besonderen kulturhistorischen Bedeutung und seiner Erholungseignung“, so Landrätin Ladwig weiter. Das gesamte Gebiet ist bereits seit 1984 im Landschaftsrahmenplan des Landes Schleswig-Holstein und sogar in dessen Fortschreibung 2004 als geplantes Landschaftsschutzgebiet erkannt und benannt. Bei dem Landschaftsrahmenplan handelt es sich um eine rechtsverbindliche Planung des Landes, die auch in den Regionalplänen zu übernehmen ist. Das Gebiet ist damit dem Land bereits seit 1984 bekannt und von dort ebenfalls als schutzwürdig bewertet worden. Dementsprechend plante der Kreis Plön seit langem, dieses Gebiet als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.
Durch Kreisverordnung vom 05.07.2016 wurde das Gebiet bereits als geplantes Landschaftsschutzgebiet einstweilig sichergestellt. Der Kreis Plön hatte 2016 sich auch unmittelbar vor der Sicherstellung noch einmal mit der Landesplanung abgestimmt. Der Kreis Plön hat zudem alle betroffenen Gemeinden vor der Sicherstellung als Landschaftsschutzgebiet einbezogen, woraufhin in sämtlichen Gemeindevertretungen dazu auch Beschlussfassungen erfolgten. Das Gebiet umfasst eine Fläche von 6.508 ha und damit circa 6 Prozent der Kreisfläche.
Aktuell stehen 37.154 ha durch 19 Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen im Kreis Plön unter besonderem Schutz. Das im Landesnaturschutzgesetz vorgeschriebene Beteiligungsverfahren für die Ausweisung eines neuen Landschaftsschutzgebietes wurde nun begonnen. Beteiligt werden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgt durch das Amt Lütjenburg. Eine Ausfertigung des Verordnungstextes und Karten in Papierform liegen vom 27.03.2018 bis 02.05.2018 bei der Amtsverwaltung des Amtes Lütjenburg und der unteren Naturschutzbehörde des Kreises während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus. Als zusätzlicher Service kann die geplante Verordnung mit der Übersichtskarte sowie den beiden Abgrenzungskarten digital auf der Homepage des Kreises Plön (www.kreis-ploen.de; Stichwort „Amt für Umwelt“) eingesehen werden.
Hintergrund zum geplanten Landschaftsschutzgebiet:
Gebiete, in denen ein besonderer Schutz der Natur erforderlich ist, sei es zur Erhaltung der Naturgüter oder z. B. wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes, können durch Verordnung der unteren Naturschutzbehörde zum Landschaftsschutzgebiet erklärt werden.
Für das neu auszuweisende Gebiet ist ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich. Es handelt sich hier um das Gebiet mit den höchsten topographischen Erhebungen im Kreisgebiet (Bungsbergvorland) und einer hohen ökologischen Bedeutung. Das einzigartige Landschaftsbild ist aufgrund der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft, der besonderen kulturhistorischen Bedeutung und seiner besonderen Erholungseignung außerordentlich schutzwürdig.
Insbesondere sind hier die Grund- und Endmoränenlandschaft sowie die besonderen kulturhistorischen Anlagen in diesem Teil des Kreises Plön zu nennen. Die Moränenwälle umschließen den Bungsbergbereich teilweise ringförmig, sind als außerordentlich schützenswerte geologische und geomorphologische Objekte von landesweiter Bedeutung und ergeben ein einzigartiges Landschaftsbild.
Direktlinks zu den Dokumenten:
Abgrenzungskarten im Maßstab 1:10.000, DIN A0: