Kreis Plön nutzt 1,75 Millionen Euro des Finanzausgleiches für die Infrastruktur der Gemeinden und des Kreises
Der Kreis Plön investiert die zusätzlichen Mittel des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) auch im Jahr 2018 wieder in die Infrastruktur des Kreises. Die Bescheide des Landes liegen dem Kreis Plön nun vor, sodass, wie durch den Plöner Kreistag im Dezember 2017 beschlossen, 100.000 Euro für den Breitbandausbau an Schulen, 200.000 Euro für Maßnahmen zur Förderung der Attraktivität des ÖPNV durch Elektromobilität sowie 317.643,67 Euro für die Sanierung von Straßen und Radwegen ausgegeben werden können. „Die Digitalisierung der Schulen, E-Mobilität und ein guter Zustand der Straßen und Radwege im Kreis Plön ist uns wichtig“, erklärt der stellvertretende Landrat Werner Kalinka. Der Kreis Plön arbeitet die notwendigen Straßenerneuerungen nach Verfügbarkeit der Finanzmittel anhand einer Prioritätenliste ab.
Die diesjährigen Fördergelder aus dem FAG fließen in vergleichbarer Höhe in den Kreis Plön wie in den letzten Jahren. Im Einzelnen sind dies:
Zuweisungen für Gemeindestraßen:
Die Zuweisungen gemäß § 15 Abs. 1 FAG für Gemeindestraßen belaufen sich auf 375.400 Euro. Diese Mittel sind für die Unterhaltung und Instandsetzung sowie den Um- und Ausbau von Gemeindeverbindungsstraßen vorgesehen. Die Gemeinden können beim Kreis Anträge stellen und bekommen dadurch eine Anteilsfinanzierung. Der Betrag, der nicht von den Gemeinden direkt in Anspruch genommen wird, bekommt der Schwarzdeckenunterhaltungsverband für die Erneuerung von Schwarzdecken auf Gemeindestraßen.
Zuweisung für Kreisstraßen:
Die Zuweisungen gemäß § 15 Abs. 2 FAG für Kreisstraßen belaufen sich auf 754.508 Euro. Diese Mittel dienen der Unterhaltung und Instandsetzung der Kreisstraßen. Sie errechnen sich aus einer Kilometerpauschale von 3.400 Euro. Der Kreis Plön erhält somit für sein Straßennetz von 221,914 km im Jahr 2018 die genannte Summe. Die Umsetzung der Unterhaltung lässt der Kreis Plön durch den LBV-SH durchführen.
Zuweisungen für weitere Infrastrukturlasten:
Die Zuweisungen gemäß § 15 Abs. 4 FAG für weitere Infrastrukturlasten belaufen sich auf insgesamt 617.643,67 Euro. Gemäß Kreistagsbeschluss vom 07.12.2017 werden hiervon 100.000 Euro für den Breitbandausbau an Schulen, 200.000 Euro für Maßnahmen zur Förderung der Attraktivität des ÖPNV durch Elektromobilität sowie 317.643,67 Euro für die Sanierung von Straßen und Radwegen ausgegeben.