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18.08.2017

Kreis Plön hat Akten an die Härtefallkommission versandt

Der Kreis Plön bedauert ausdrücklich, dass durch ein Büroversehen aufgrund hoher Belastung der Ausländerbehörde die Durchführung eine Härtefallprüfung vor der Abschiebung nicht erfolgt ist. Dies hat die Kreisverwaltung in den letzten Tagen offen kommuniziert.

Unabhängig von der Tatsache, dass die Familie rechtmäßig in ihr sicheres Herkunftsland Albanien zurückgeführt wurde, ist die Kreisverwaltung aktuell mit Nachdruck dabei, der Härtefall-Frage im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten nachzugehen. Zu diesem Zwecke wurde heute die Akte an die Geschäftsstelle der Härtefallkommission übersandt. Diese will sich nun zunächst einen Überblick verschaffen. Eine Anwesenheit der Betroffenen im Bundesgebiet ist dafür zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich, sodass sich die Frage nach einer Betretenserlaubnis momentan nicht stellt.

Sollten sich Anhaltspunkte dafür ergeben, die für das tatsächliche Vorliegen eines Härtefalls sprechen, würde die Kreisverwaltung Plön diesem Umstand Rechnung tragen und die Ausnahmeregelungen des Aufenthaltsgesetzes nutzen wollen.

Hintergrund:

Der Kreis Plön arbeitet im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Die hohe Zahl an freiwilligen Ausreisen von Personen, deren Asylersuchen abgelehnt wurde, zeigt deutlich, dass die Kreisverwaltung auf Dialog mit den Betroffenen setzt (71 freiwillige Ausreisen und 9 Abschiebungen im Jahr 2015, 105 freiwillige Ausreisen und 1 Abschiebung in 2016 sowie 54 freiwillige Ausreisen und 7 Abschiebungen in 2017, Stand 30.06.2017).

Die Asylanträge der albanischen Familie, über die derzeit viel berichtet wird, wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als offensichtlich unbegründet abgelehnt und auch das sich anschließende Klageverfahren gegen diese Entscheidungen führte zu keiner anderen Entscheidung. Demnach war die Familie vollziehbar ausreisepflichtig. Im Rahmen der Ausreisepflicht war die Familie von Seiten der Ausländerbehörde mehrfach in Beratungsgesprächen über die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise und deren Vorteile gegenüber einer Abschiebung informiert worden. Allerdings wurde die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise in einem angemessenen Zeitraum von der Familie nicht genutzt.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
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Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
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