Kreis Plön fördert landschaftspflegerische Maßnahmen

– Anträge können noch eingereicht werden

Der Kreis Plön stellt im Jahr 2017 eine Summe von 20.000 Euro für seine naturnahen Landschaften bereit. Um die artenreiche Tier- und Pflanzenwelt zu bewahren, hat der Kreistag die Förderung freiwilliger landschaftspflegerischer Einzelmaßnahmen beschlossen. Die konkrete Richtlinie dazu hatte die Landrätin Stephanie Ladwig dem Kreistag in seiner Sitzung am 11. Mai 2017 vorgelegt. Nach dortigem, einstimmigen Beschluss ist die Richtlinie am 6. Mai 2017 in Kraft getreten. „Vielfalt und Eigenart von Natur, Landschaft und wildlebender Tiere und Pflanzen müssen erhalten oder entwickelt werden. Eine ökologische Zielsetzung hat Vorrang. Das dient auch den Erholungsmöglichkeiten jedes Einwohners. Ich würde mich daher freuen, wenn noch Anträge gestellt werden“, so Landrätin Ladwig.

Konkret können nach der "Richtlinie zur Förderung landschaftspflegerischer Einzelmaßnahmen im Kreis Plön" vom 06.06.2017 Anpflanzungen mit einheimischen Gehölzen auf Flächen in der freien Landschaft, die Neuanlage und Sanierung von Klein- und Fließgewässern und Knicks, biotoplenkende Maßnahmen von Naturschutzverbänden und die Erhaltung von Naturdenkmalen gefördert werden. Die Förderung erfolgt als Teilfinanzierung bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf 5.000 Euro pro Antrag beschränkt. Nur noch nicht begonnene Maßnahmen können gefördert werden, die nicht als Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich beziehungsweise angeordnet sind. Geförderte Maßnahmen sind dauerhaft zu sichern und zu erhalten. Die Richtlinie mit noch ausführlicheren Informationen können Sie auf der hier verlinkten Seite einsehen.

  • Richtlinie zur Förderung landschaftspflegerischer Einzelmaßnahmen

Weitere Auskünfte erteilt zudem die untere Naturschutzbehörde des Kreises Plön unter der Telefonnummer 04522 – 743 400.