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18.12.2020

Kreis Plön erlässt Allgemeinverfügung zu Isolation & Quarantäne

Infizierte und Kontaktpersonen müssen sich eigenständig absondern

Der Kreis Plön hat heute eine Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch SARS-CoV-2 oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit erlassen. Diese tritt am 19.12.20 in Kraft und gilt zunächst bis 15. Januar 2021.

Das bedeutet konkret: sobald eine Person erfährt, dass sie positiv auf das neuartige Coronavirus getestet wurde, muss sie sich selbstständig zu Hause isolieren. Eine zusätzliche Anordnung seitens des Gesundheitsamtes ist nicht mehr notwendig. Gleiches gilt für enge Kontaktpersonen. Auch sie sind verpflichtet, sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bestraft werden.

Die Betroffenen sind zudem verpflichtet, sich umgehend beim zuständigen Gesundheitsamt des Kreises Plön zu melden.

In der Vergangenheit wurden Quarantäne-Anordnungen in jedem Einzelfall getroffen, sobald dem Gesundheitsamt die entsprechenden Laborergebnisse vorlagen und die nötigen Daten zur Kontaktaufnahme ermittelt werden konnten.

Inzwischen erhalten positiv auf Corona getestete Personen häufig die Ergebnisse des Tests früher als das Gesundheitsamt. Eine Verzögerung bei der erforderlichen Isolierung dieser Personen und der mit ihnen in einem Haushalt lebenden Personen ist aber nicht hinnehmbar, sodass die Anordnung nun bereits mit der Allgemeinverfügung erfolgt. Dies gilt auch für symptomatische Personen bis zur Abklärung einer möglichen Infizierung.

Dazu Landrätin Stephanie Ladwig: „Durch die Allgemeinverfügung stellen wir sicher, dass sich alle Personen, die von einem positiven Testergebnis erfahren, umgehend isolieren. Das gilt auch für Schnelltests. Für den Fall, dass die Infektionszahlen weiter ansteigen sollten, gewinnen wir mit dieser Maßnahme wichtige Zeit, um Infektionsketten effektiv zu unterbrechen.

Kontakt

Nicole Heyck »
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
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Jutta Klingler »
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