Kreis Plön erhält zusätzliche Finanzmittel für Infrastrukturmaßnahmen vom Land
Insgesamt fließen 1.493.280,66 Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich in den Kreis Plön teilte Innenminister Grote Anfang der Woche in einem Schreiben an den Kreis Plön mit.
„Der Kreis Plön erhält davon rund 527.407,42 Euro zusätzlich vom Land Schleswig Holstein zur Verbesserung der Infrastruktur aus dem kommunalen Finanzausgleich.“, so der stellvertretende Landrat Thomas Hansen.
Der größere Anteil in Höhe von 965.873,24 Euro stehe den Gemeinden und Städten im Kreis Plön zu und werde entsprechend weitergeleitet.
Die Mittel müssen entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden für konkrete Investitionsmaßnahmen bzw. Unterhaltungsmaßnahmen zum Beispiel bei Straßen verwendet werden.
Für die Verwendung dieser Mittel wird von Seiten der Verwaltung nun folgender Vorschlag unterbreitet:
Durch Wegfall der gemeindlichen Beteiligung am Radwegeneubau - der Kreistag hatte hierzu am 06.12.2018 einen Beschluss gefasst - wird sich der Kreisanteil zwangsläufig erhöhen. Für die bereits beschlossene Radwegneubaumaßnahme an der K 45 (Naturerlebnispfad) wird der für den Kreis Plön zusätzlich zu finanzierende Anteil in Höhe von 200.000,-- Euro aus Mitteln des § 22 FAG bestritten. Darüber hinaus wird der Restbetrag in Höhe von 327.407,42 Euro für den 3. Bauabschnitt zur Deckensanierung der
K 19 Kühren – Preetz verwendet.
Die Fördermittel aus § 22 FAG (527.407,42 Euro) werden in den Nachtragshaushalt 2019 aufgenommen und zur Vorberatung dem Ausschuss für Finanzen und dem Ausschuss für Bauen, Umwelt und Abfallwirtschaft und dann dem Kreistag am 09.05.2019 zur Entscheidung über die Verwendung vorgelegt.