Kreis Plön als Aufgabenträger des ÖPNV verlangt reibungslosen Betrieb des Amtsbusses Schrevenborn

Landrätin Stephanie Ladwig begrüßt die Aussage der Firma Vineta, ihrer Verantwortung gerecht werden zu wollen

Mit Ablauf des 25. September 2018 lief die einstweilige Erlaubnis der Verkehrsbetriebe Kreis Plön (VKP) zum Betrieb des Amtsbusses Schrevenborn aus. Die VKP hatte diesen im Auftrag des Kreises Plön, der Aufgabenträger des ÖPNV ist, an den Start gebracht und bisher betrieben. Seit dem 26. September 2018 besitzt die Firma Vineta die Genehmigung durch die Genehmigungsbehörde, das Bürger- und Ordnungsamt Kiel, mit der Betriebspflicht, den Linienbetrieb gemäß dem eigenen Antrag und Linienkonzept durchzuführen.

Zu der Pressemitteilung der Firma Vineta vom 25.09.2018 erklärt die Landrätin des Kreises Plön, Stephanie Ladwig:
„Ich begrüße es, dass die Firma Vineta ihrer Verantwortung gerecht werden und nun einen Betrieb sicherstellen will. Es ist auch unser Ansatz, dass sich alle Beteiligten für ein reibungsloses Aufrechterhalten des Angebots einsetzen. Der Kreis Plön hat das Urteil des Verwaltungsgerichts akzeptiert und legt als Aufgabenträger für den ÖPNV nun Wert darauf, dass die Firma Vineta ihr bereits Ende Februar 2016 ursprünglich beantragtes Konzept auch tatsächlich umsetzt, nachdem die vorläufige Betriebserlaubnis der VKP ausgelaufen ist. Entscheidend ist, dass die Bürgerinnen und Bürger einen Ortsverkehr im Amt Schrevenborn weiter nutzen können.“

Zu der Pressemitteilung noch folgende Hinweise aus Sicht des Kreises:

Zu dem Punkt, dass keine Genehmigung vorliege:
Entgegen der Behauptung der Firma Vineta liegt sehr wohl eine Genehmigung vor. Das Bürger- und Ordnungsamt Kiel als Genehmigungsbehörde hat am 16. August 2018 die beantragte Linienverkehrsgenehmigung an die Firma Vineta erteilt. Für die Aufnahme des genehmigten Verkehrs wurde der Firma Vineta seitens der Genehmigungsbehörde eine Frist bis spätestens zum 26. September 2018 gesetzt.

Zu dem Punkt, dass zu wenig Zeit zur Verfügung stünde, den Betrieb aufzunehmen:
Der Kreis vertritt entgegen der Aussage der Firma Vineta die Auffassung, dass sehr wohl genügend Zeit zur Verfügung stand. Die Firma Vineta hat schon am 23. Februar 2016 mit angestrebter Betriebsaufnahme zum 1. Juni 2016 einen Antrag für einen Ortsverkehr im Amt Schrevenborn gestellt. Mit dem Urteilsspruch des Verwaltungsgerichts vom 24. April 2018 konnte Firma Vineta schließlich davon ausgehen, die Genehmigung erteilt zu bekommen und den Amtsbus fahren zu dürfen und auch zu müssen. Zu diesem Zeitpunkt war der Firma Vineta auch schon bekannt, dass die einstweilige Erlaubnis der VKP zum Betrieb des Amtsbusses am 25. September 2018 endet. Aufgrund der geringen Komplexität des Verkehrs mit einem Fahrzeug und wenigen Fahrern sowie des kurzen Inbetriebnahmezeitraums im ursprünglichen Genehmigungsantrag Vinetas, kann der Kreis Plön keine unverhältnismäßig kurze Frist zur Betriebsübernahme des Verkehrs seit dem Urteilsspruch vom 24. April 2018 bis zum heutigen Tage erkennen.

Zu dem Punkt, dass keine Fahrscheine verkauft werden dürften:
Die Firma Vineta ist sehr wohl die Genehmigung, den Schleswig-Holstein-Tarif anzuwenden und Fahrkarten auf dieser Grundlage zu verkaufen. Lediglich für die nachträgliche Abrechnung der Fahrgeldeinnahmen mit der Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH (NSH) ist es noch notwendig, einen Gesellschafteranteil an der NSH zu erwerben. Dieses Vorgehen ist Herrn Ubben, Geschäftsführer der Firma Vineta, durch sein weiteres Verkehrsunternehmen (Vineta Steinburg GmbH) bekannt, das bereits Gesellschafter der NSH ist. Die VKP hat sich zudem bereit erklärt, zur Beschleunigung des Eintritts der Firma Vineta als Gesellschafter der NSH, dieser einen eigenen Gesellschafteranteil abzutreten, damit auch dieses Formhindernis beseitigt werden kann.

Zum Thema Lösungsfindung mit allen Beteiligten:
Auch der Kreis Plön hätte begrüßt, wenn zwischen allen Beteiligten ernsthaft eine Lösungsfindung betrieben worden wäre. Die Firma Vineta hat sich nach dem Urteilsspruch von sich aus bisher nicht an alle beteiligten und betroffenen Institutionen gewandt hat. Die Firma Vineta ließ bisher keine Bemühungen erkennen, den Verkehr in der beantragten und genehmigten Form ernsthaft in Betrieb nehmen zu wollen. Gewünschte Änderungen seitens der Firma Vineta wären vom Urteil und der Genehmigung nicht erfasst und daher neu zu beantragen sowie neu zu beurteilen.

Zum Kreis Plön als Aufgabenträger des ÖPNV und der VKP wurde bislang kein Kontakt aufgenommen. Der Sinn und Zweck von Gesprächen läge in der praktischen Ausgestaltung, da Haltestellen der VKP durch die Firma Vineta mitgenutzt werden sollen und zu deren Nutzung beispielsweise bei Fahrplanaushängen und Fahrgastinformationen Absprachen erforderlich sind.