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19.03.2014

Kreis Plön: Keine rechtswidrige notärztliche Versorgung im Lütjenburger Raum

Die Kreisverwaltung widerspricht dem Notarztbündnis Lütjenburg sowohl in seiner Kernaussage, es bestehe eine „rechtswidrig schlechte notärztliche Versorgung im Lütjenburger Raum" als auch den dazu geäußerten Begründungen. Es irritiert, dass das Notarztbündnis nach so langer Zeit der Diskussionen um den Rettungsdienst des Kreises einige rechtliche Grundlagen des Rettungsdienstes entweder nicht verstanden hat oder ignoriert. Mit falschen Behauptungen wird für eine Verunsicherung in der Bevölkerung gesorgt, die aus Sicht des Kreises Plön unbegründet ist.
Zu den Aussagen im Einzelnen: Tatsächlich haben die Krankenkassen seit 2004 beabsichtigt, den Notarztstandort Lütjenburg ganz zu schließen. Der im Jahr 2008 ausgehandelte Kompromiss beinhaltete dann die Beibehaltung des Notarztstandortes nur in der Zeit von 18 Uhr bis 24 Uhr und nur an den Wochenenden in der Sommersaison (Juni bis September). Völlig unklar ist die Behauptung, inwieweit diese Lösung Geld in die Kreiskasse „gespült" haben soll. Die Kosten des Rettungsdienstes werden durch die Krankenkassen getragen. Für den Kreishaushalt hatte die Akzeptanz des Kompromisses keinerlei Auswirkungen.

Verwundert zeigt sich die Kreisverwaltung auch über die Aussage des Notarztbündnisses Lütjenburg: „Für den Notarzt gilt, dass die Hilfsfrist von 12 Minuten übers Jahr gesehen nur in einem begrenzten Umfang überschritten wird." Zum wiederholten Male ist dazu klarzustellen: Es gibt keine Hilfsfrist für einen Notarzt. Eine Hilfsfrist besteht für das ersteintreffende Rettungsmittel, welches in aller Regel der Rettungstransportwagen (RTW) mit den Rettungsassistenten ist. In der Rettungswache in Lütjenburg stehen Rettungsassistenten für die professionelle medizinische Notfallversorgung zur Verfügung. Darüber hinaus ist es natürlich immer das Ziel des Kreises, auch ein schnellstmögliches Eintreffen eines Notarztes nach Alarmierung zu erreichen.

Die "Runden Tische", die Verhandlungen der Kreisverwaltung und nicht zuletzt die Aktivitäten des Notarztbündnisses haben - in Abstimmung mit den Gremien des Kreises Plön - letztlich erreicht, dass die Krankenkassen einem zweiten Notarztstandort im Kreis Plön zustimmen konnten. Die Krankenkassen, die die Notarztstandorte finanzieren, haben einem Standort in Stakendorf zugestimmt, während Lütjenburg als vollwertiger Notarztstandort für die Kassen nicht in Frage kam. Im Gegenteil, empfohlen wurde durch einen Gutachter sogar ein Notarztstandort in Schönberg (an der B 502 gelegen). Die Kreisverwaltung hat in den Verhandlungen dann erreicht, dass Stakendorf, das näher zur Region Lütjenburg liegt, als notwendiger Standort anerkannt wird. Der Standort in Stakendorf befindet sich nicht in einer Testphase, sondern ist fest vereinbart. Eine Verlegung des Notarztstandortes nach Lütjenburg kommt aus Sicht der Kreisverwaltung daher nicht in Betracht.

Mit dem Vorwurf, die Kreisverwaltung wolle den Bereich der Ostufergemeinden ausschließlich vom Stakendorfer Notarztstandort versorgen lassen übersieht das Notarztbündnis, dass der Einsatz von Notärzten stets nach dem Kriterium der schnellstmöglichen Verfügbarkeit erfolgt – und das kreisübergreifend. So ist die Stadt Kiel bereits seit Ende der 90er Jahre für die notärztliche Versorgung eines größeren Bereiches der Probstei und der Ostufergemeinden auf Plöner Kreisgebiet mit zuständig. Dies bleibt auch weiterhin so. Die Unterstellungen des Notarztbündnisses sind daher schwer nachzuvollziehen. Nach dem Rettungsdienstgesetz ist eine Abstimmung mit den Nachbarstandorten zur Optimierung der Versorgung vorgegeben. Dies ist auch mit der Stadt Kiel im Zusammenhang mit der Einrichtung des Standortes Stakendorf erfolgt - wobei die schnellstmögliche Erreichbarkeit der potentiellen Einsatzorte das entscheidende Kriterium darstellt. Es handelt sich also keineswegs um eine einseitige Entscheidung der Stadt Kiel.
Da das nunmehr in Kiel-Dietrichsdorf stationierte Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF) bekanntermaßen hoch ausgelastet ist, wird mit dem Stakendorfer Notarzt die Versorgung und die Sicherheit in der Probstei und in den angrenzenden, einwohnerstarken Gebieten deutlich erhöht. Eine gegenseitige Unterstützung auch über Kreisgrenzen ist rettungsdiensttypisch und im Interesse der Versorgung der Bevölkerung auch erforderlich.

In den umfänglichen Beratungsvorlagen sind die wesentlichen Entscheidungskriterien für die Einrichtung eines neuen Notarztstandortes genannt worden. Es galt stets, einen Standort zu finden, der sowohl eine bedarfsgerechte Versorgung sicherstellt – gerade auch des Lütjenburger Raumes –als auch ein ausreichendes Einsatzpotential aufweist. Dabei sind einzelne Gemeinden mitnichten "vergessen" worden, eben dafür ist in der Vergangenheit die detaillierte Vorbereitung der Beratungen mit Gutachten und Auswertungen durch die Verwaltung erfolgt. So ist die vom Notarztbündnis erwähnte Gemeinde Dannau von den Notarztstandorten Stakendorf und Preetz innerhalb von 20 Minuten zu erreichen, die Gemeinde Högsdorf wird vom NEF aus Stakendorf und die Gemeinde Grebin vom Preetzer Notarztstandort ebenfalls innerhalb von 20 Minuten erreicht.

Die Unterstellung in der Presseerklärung des Bündnisses, wonach "es der Kreisverwaltung wohl mehr um die Versorgung des Kreiskrankenhauses mit Patienten als um Belange der Notfallrettung" ginge, ist abschließend mehr als befremdlich. Es geht der Kreisverwaltung um eine bestmögliche Versorgung und die Schaffung eines Netzwerkes zwischen allen in der Notfallrettung Beteiligten. Der Kreis nimmt seine Trägeraufgaben wahr und übernimmt mit den kreiseigenen Gesundheitseinrichtungen (Klinik in Preetz und Rettungsdienst Kreis Plön) zudem selbst Verantwortung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Plön.

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