Jagdsteuer im Kreis Plön ist aufgehoben

Umsetzung erfolgt zum 01.04.2019

Der bereits bekannte Beschluss des Kreistages des Kreises Plön vom 21.02.2019 zur Aufhebung der Jagdsteuer wurde zum Beginn des neuen Jagdjahres nunmehr umgesetzt und ist damit ab dem 01.04.2019 gültig.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung waren die Jäger ab dem Jahr 2012 vom Kreis mit der Jagdsteuer belegt worden. Im Gegenzug hatten sich die Jäger nicht mehr bereit erklärt, das Fallwild an den Straßen zu entsorgen. Darüber hatte es lange Auseinandersetzungen zwischen der Kreisjägerschaft und dem Kreis gegeben. Der Kreis Plön galt einige Jahre als „Haushaltskonsolidierungskreis“ und erhielt nur unter Bedingungen zusätzliche Finanzausgleichsmittel des Landes, wenn er seine Einnahmemöglichkeiten vollständig und damit auch die Jagdsteuer als einzige vom Kreis zu erhebende Steuer ausschöpfte.
Somit war der Kreis verpflichtet, diese Einnahme zu erheben. „Den Status „Haushaltskonsolidierungskreis“ hat der Kreis aber nun auf Grund der positiven Haushaltsentwicklung verloren, so dass für den Wunsch der Kreisjägerschaft nach einem Verzicht auf Erhebung der Jagdsteuer bei gleichzeitiger eigener Verpflichtung zur Fallwildbeseitigung Verhandlungsspielraum entstanden ist“, so Landrätin Ladwig. Und weiter: „Dabei ist die Fallwildbeseitigung nicht die einzige Gegenleistung, die die Jägerschaft erbringen muss. Denn die Kreisjägerschaft führt daneben biotopgestaltende und sonstige Maßnahmen des Tier-, Naturschutzes und der Landschaftspflege durch und übernimmt die Nachwuchs- und Jugendausbildung einschließlich der Schießausbildung.“ All das ist als Gegenleistung für den Steuerverzicht in einer Vereinbarung zwischen dem Kreis und der Kreisjägerschaft geregelt worden. Die Nachweise der durchgeführten Maßnahmen sollen durch den Jahresbericht der Kreisjägerschaft erfolgen.