Informationsveranstaltung im Kreishaus zum Bundesteilhabegesetz

Betreuungsstelle des Kreises Plön und Betreuungsverein im Kreis Plön e.V. informierten zu den Auswirkungen in der Praxis

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein umfassendes Gesetzespaket, das für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen vorsieht. Ziel ist es, die Teilhabe und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zu stärken. Der große Systemwechsel, der mit dem Gesetz einhergeht, führt in der Praxis zu erheblichem Mehraufwand bei den Ländern, Kreisen und Einrichtungsträgern sowie natürlich auch bei den Betroffenen selbst und ihren Angehörigen wie Betreuern. „In der Kreisverwaltung Plön haben wir erhebliche strukturelle Anpassungen vorgenommen und auch personell aufgestockt. Damit stehen die Betreuungsstelle des Kreises Plön und ebenso der Betreuungsverein im Kreis Plön für Hilfe bereit“, erklärte Landrätin Stephanie Ladwig. In diesem Sinne haben die beiden Institutionen zu einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zum Thema „Bundesteilhabegesetz in der Praxis – Wo bleibt denn da der Mensch?“ ins Plöner Kreishaus eingeladen, um zu erklären und zu helfen: „Denn die vielen Regelungen müssen praktisch umgesetzt werden. Der Schulungs- und Beratungsbedarf ist hoch“, weiß Susanne Kugler, Geschäftsführerin des Betreuungsvereins im Kreis Plön. Der Kreispräsident des Kreises Plön, Stefan Leyk, unterstützte die Veranstaltung mit einem Grußwort und betonte: „Das BTHG stellt uns alle vor Herausforderungen, die wir aber gemeinsam lösen können. Niemand wird alleine gelassen. Die Betreuungsstelle des Kreises Plön und der Betreuungsverein helfen“, so Kreispräsident Stefan Leyk. Susanne Kugler ergänzte: „Wir beschäftigen uns täglich mit den Änderungen und kennen uns deshalb aus. Wir zeigen Betroffenen, was das BTHG in der Praxis bedeutet. Gerade Angehörige von Menschen mit Behinderung, die häufig ehrenamtliche Betreuer ihrer Angehörigen sind, dürfen gerne noch viel mehr den Weg zu uns finden. Häufig können wir zeigen, dass die Sorge vor neuen Regelungen gar nicht so groß sein muss.“

Zu der Diskussionsveranstaltung im Kreishaus kamen Vertreterinnen und Vertreter der Behörden, Einrichtungen, Vereine, die sich mit dem Thema auseinandersetzen sowie auch Angehörige und Menschen mit Behinderung selbst. In dem Hauptvortrag, bei der Podiumsdiskussion sowie dem weiteren Austausch wurde deutlich, wie komplex die schrittweise Umsetzung des BTHG ist, die auf die UN-Behindertenrechts-konvention zurückgeht. Denn das zuvor sehr von der helfenden Institution aus gedachte Fürsorgeprinzip weicht mit dem BTHG einem modernen Teilhaberecht, das auf die betroffene Person zugeschnitten ist. Diese stärkere Berücksichtigung der Wünsche der Menschen mit Behinderung erfordert eine intensivere Beteiligung der Betroffenen und führt zu erweiterten Dokumentationspflichten: „Bislang wurden beispielsweise auf einem fünfseitigen Bogen die Bedarfe des Menschen mit Behinderung in der Kreisverwaltung Plön ermittelt. Künftig werden hierfür 13 Seiten benötigt, die gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung im Rahmen der Hilfeplanung ausgefüllt werden müssen“, berichtete Kreispräsident Leyk. Der Kreis hat allerdings große Anstrengungen unternommen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Damit die Leistungsberechtigten beispielsweise für ihre existenzsichernden Leistungen nicht bei ihrer Gemeinde oder Stadt Anträge stellen müssen, hat der Kreis Plön sich dazu entschlossen, diese Leistungen zentral im Amt für Soziales des Kreises zu verorten. „Der Kreis Plön hat einige neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt, die sich nur um solche Leistungsgewährungen kümmern und direkte Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung sind“, erklärte Kreispräsident Leyk. Für den ehrenamtlichen Bereich stellte Susanne Kugler eine Zunahme an Betreuungsanregungen fest. Gleichzeitig geben immer mehr ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuern ihre laufenden Betreuungen ab, weil sie die zu erwartende Geldverwaltung der Betroffenen oder gesonderte Antragstellungen als Überforderung ansehen. „Das muss nicht sein, denn wir unterstützen und begleiten. Das Betreuungsrecht lebt vom Ehrenamt. Menschen mit Behinderung brauchen ehrenamtliche Betreuer. Betreuungsverein und Betreuungsstelle sind darauf eingestellt, den neuen Beratungsbedarf zu leisten“, so Susanne Kugler abschließend.