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08.05.2020

Haushaltsgenehmigung des Landes für den Kreis Plön führt zu Irritationen

Landrätin Stephanie Ladwig erläutert Hintergründe und weiteres Verfahren

Am 05.12.2019 hat der Kreistag in seiner Sitzung u.a. die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen. Nach 2016, in dem der Haushalt ein Defizit von lediglich 115.900 € vorsah, und drei Überschussjahren 2017 bis 2019, wurde für das Jahr 2020 ein Haushalt mit einem Defizit von 6,2 Mio. € beschlossen, der zugleich die Aufnahme von erheblichen Investitionskrediten vorsieht. Die Haushaltssatzung musste daher dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration als zuständige Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt werden.

Die Genehmigung ist am 14. April 2020 erfolgt, allerdings wurden die Ermächtigung für die Aufnahme von Investitionskrediten sowie der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf jeweils 10 Millionen € gekürzt. Dies führt natürlich zu Fragen.

Landrätin Stephanie Ladwig dazu: „Auf den ersten Blick kann man bei dieser Kürzung zu dem Schluss kommen, dass es sich dabei um eine massive Reduzierung der für Investitionsvorhaben des Kreises zur Verfügung stehenden Mittel handelt. Da die Kommunalaufsicht in ihrer Genehmigungsverfügung aber zugleich eine Aufstockung des Kreditrahmens sowie des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Aussicht gestellt hat, ist es aber gut möglich, dass der Kreis letztlich auf die Umsetzung keiner seiner Investitionsvorhaben verzichten muss.“

Zum Hintergrund:

Die Kommunalaufsicht hat in ihrem Schreiben vom 14. April 2020 die Umsetzungsquote investiver Maßnahmen des Kreises kritisiert. Diese lag 2018 bei rund 47 % und sank im Jahre 2019 auf knapp 44 %. Dagegen fordert das für Inneres zuständige Ministerium in seiner Haushaltsverordnung eine Mindestquote von 60 %. Aufgrund der zu niedrigen investiven Umsetzungsquote der Vorjahre geht die Kommunalaufsicht davon aus, dass der Kreis aus Vorjahren noch Investitionsvorhaben zu Ende führen muss. Deshalb bestehen in Kiel Zweifel, dass der Kreis die im Haushalt 2020 veranschlagten Mittel für Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen in Anspruch nehmen wird. Sofern es dem Kreis aber gelingt, den Nachweis zu führen, dass eine erhöhte Genehmigung der Kredite bzw. Verpflichtungsermächtigungen dem Ziel einer vertretbaren investiven Umsetzungsquote im Haushaltsjahr und in den Folgejahren nicht im Wege steht, hat die Kommunalaufsicht entsprechende Aufstockungen in Aussicht gestellt.

Die Verwaltung werde daher nun prüfen, welche Vorhaben in diesem Haushaltsjahr umsetzbar sind bzw. bei welchen Projekten eine teilweise Verlagerung der Haushaltsmittel in die Folgejahre möglich ist, ohne dass diese grundsätzlich in Frage gestellt werden müssen, so die Landrätin weiter.

Landrätin Ladwig erläutert, wie es zu dem hohen Investitionsbedarf gekommen ist: „Der Kreis investiert in viele komplexe Großprojekte, die sich von der politischen Beschlussfassung über die Planung bis hin zur Fertigstellung teilweise über viele Jahre hinziehen. Nur wenn eine haushalterische Bindung für diese Jahre vorliegt, dürfen Projekte überhaupt ausgeschrieben werden.“

Das Land hatte in 2018 bei allen Schulträgern den Sanierungsbedarf ihrer Schulliegenschaften abgefragt und im Rahmen eines Förderprogrammes, nach Priorisierung aller benannten Projekte, eine mögliche Förderung in Aussicht gestellt. Hieran hat sich natürlich auch der Kreis Plön für seine Schulen beteiligt. Da der Kreis  bezüglich möglicher Sanierungsmaßnahmen der eigenen Liegenschaften schon immer vorausschauend gearbeitet hat, konnte man trotz sehr kurz bemessener Antragsfristen schnell reagieren und Maßnahmen benennen. Auch hier hatte der Kreis Plön vorausschauend bereits die erforderliche politische Beschlussfassung inklusive der haushalterischen Notwendigkeiten geklärt, erhebliche Maßnahmen, wie zum Beispiel die Sanierung des Gymnasiums in Heikendorf, wurden sogar explizit auf Vorschlag der Selbstverwaltung beschlossen.

Der Kreis Plön wird daher nunmehr gegenüber dem Land geltend machen, dass es sich überwiegend um Schulinvestitionen handelt, zu denen der Kreis als Träger aller 4 Gymnasien und des BBZ gleichsam verpflichtet ist, zumal die derzeitige Zinssituation auch dazu einlädt. Darüber hinaus haben Bund und Land und teilweise auch die EU die Kommunen gedrängt, in Schulbausanierungsmaßnahmen zu investieren und dies mit erheblichen Zuweisungen aus großen Förderpaketen auch finanziell unterstützt bzw. deutliche Anreize dazu gegeben. Bei einem Antrag auf bereits in Aussicht gestellte Aufstockung der Genehmigungsbeträge gegenüber dem Land muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass viele der veranschlagten Projekte bereits begonnen wurden bzw. in der Planung sehr weit fortgeschritten sind.

Das Land hat dem Kreis gegenüber auch schon mitgeteilt, dass eine Erhöhung der in der Genehmigung gekürzten Mittel unter bestimmten Voraussetzungen unbürokratisch und zügig erfolgen könne, wenn entsprechende Einzelanträge gestellt werden.

„Die gekürzte Genehmigung des Haushaltes 2020 ist daher nicht in Stein gemeißelt, der Kreis Plön muss nur im Rahmen von weiteren Prüfungen durch das Ministerium nachweisen, dass die geplanten Maßnahmen auch tatsächlich umsetzbar sind.“, so Landrätin Stephanie Ladwig.

 

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