Hauptausschuss des Kreises Plön spricht sich für die Schaffung einer Notunterkunft für geflüchtete Personen aus

Entscheidung soll im Kreistag am 29.09.2022 erfolgen

Die Zahl der Geflüchteten im Kreis Plön ist weiter steigend, in 2022 sind bereits 1605 Personen in den Kreis Plön gekommen. Bei der Migrationsbewegung 2015 waren es im gesamten Jahr 1475 Personen.
Die Aufnahmekapazitäten des Landes, die für die Erstaufnahme zuständig sind, sind aber trotz Ausbau der Plätze erschöpft. Das hat die Folge, dass zunehmend ohne ausreichende Vorlaufzeit direkt an die für die Unterbringung und Integration zuständigen Kommunen über den Kreis zugewiesen wird.
Für die Kommunen bedeutet dies, dass sie Wohnraum suchen und zur Verfügung stellen müssen. Aktuell sind die Kommunen am Ende ihrer Leistungsfähigkeit angekommen. Der allgemeine Wohnraummangel in Kombination mit gegenwärtig stark steigenden Zuweisungen von Geflüchteten führt dazu, dass kaum weitere Unterbringungsmöglichkeiten mehr vorhanden sind.

Entsprechend haben sich durch Gespräche mit den Verwaltungsleitungen des kreisangehörigen Raumes ergeben, dass ein Bedarf gesehen wird, erneut eine Notunterkunft einzurichten, um den Kommunen einen gewissen zeitlichen Spielraum und Vorlauf bei der Unterbringung von Geflüchteten zu verschaffen. Hier sollen Geflüchtete, die zunächst nicht den Kommunen zugewiesen werden können, vorübergehend untergebracht werden.
Der Hauptausschuss des Kreises hat sich mit diesem Thema in seiner gestrigen Sitzung befasst und einstimmig dafür ausgesprochen,  als freiwillige Leistung eine Notunterkunft für Geflüchtete in der Jugendherberge Schönberg einzurichten und zu finanzieren.

Der Vorsitzende Werner Kalinka und Landrätin Stephanie Ladwig dazu: „Es war dem Hauptausschuss wichtig, hier ein Zeichen für unsere Kommunen zu setzen. Wir sind uns einig, dass wir die Kommunen im Kreis in dieser schwierigen Zeit unterstützen möchten.“ Gleichzeitig richten sie auch den Appell an das Land und den Bund, für eine Kompensation der kommunalen Kosten zu sorgen sowie weitere Einrichtungen auf Landesebene zu schaffen.

Die Verwaltung wurde gebeten, eine Beschlussvorlage für den Kreistag am 29.09.2022 zu erarbeiten, dort wird die endgültige Entscheidung getroffen.