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29.11.2012

Beispiel für gelungene Kooperation: Gemeinsame Stiftungsaufsicht Ostholstein, Neumünster, Kiel und Plön wird auf Segeberg ausgedehnt

Ab dem 01.01.2013 wird der Kreis Plön die Aufgabe einer gemeinsamen Stiftungsaufsicht auch für den Kreis Segeberg mit wahrnehmen. Dies wurde im Rahmen einer Vertragsunterzeichnung am 29.11.2012 im Plöner Kreishaus von den Verwaltungsspitzen der drei Kreise Ostholstein, Segeberg und Plön mit den beiden Städten Kiel und Neumünster offiziell bekräftigt. Bereits seit drei Jahren besteht die Kooperation zwischen den Kreisen Ostholstein und Plön sowie der Stadt Neumünster. Die Landeshauptstadt Kiel ist seit Frühjahr 2011 Kooperationspartner, mit dem Kreis Segeberg wird die gemeinsame Stiftungsaufsicht nun auf die fünfte Gebietskörperschaft erweitert.
 „Durch die erneute Ausweitung dieser landesweit ersten Aufgabenkonzentration einer gemeinsamen Stiftungsaufsicht erreichen wir nochmals eine höhere Qualität und Effizienz bei der Aufgabenwahrnehmung. Dies ist für alle Beteiligten ein weiterer wichtiger Schritt zum Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit und zur Verbesserung einer Verwaltungsaufgabe.“ zeigte sich Landrätin Stephanie Ladwig erfreut über die Vertragsunterzeichnung.
Landrat Reinhard Sager, zugleich auch Sprecher der Landräte für den Schleswig-Holsteinischen Landkreistag ergänzte: „Auch vor dem Hintergrund der ständigen Selbstverpflichtung der Kreise gegenüber dem Land, sinnvolle, effiziente Kooperationen einzugehen, und der allgemeinen Verpflichtung zur Kosteneinsparung ist die Ausdehnung der Kooperation einer gemeinsamen Stiftungsaufsicht ein richtiger Schritt“.  
Mit der Kooperation verfolgen die Beteiligten Gebietskörperschaften mehrere Ziele. Vor allem geht es um die Sicherstellung einer hohen qualitativen Aufgabenwahrnehmung. Daneben sollen die mit der Stiftungsaufsicht verbundenen Kosten durch Synergieeffekte reduziert werden. Alle Beteiligten versprechen sich daher eine Steigerung der Effizienz bei der Bewältigung dieser zunehmend wichtigeren Aufgabe. Der Gedanke des privaten Stiftens und die Tätigkeit der Stiftungen des bürgerlichen Rechts insgesamt gewinnt immer mehr an Bedeutung. So ist in den letzten Jahren bundesweit eine Zunahme von Stiftungsgründungen festzustellen, von der auch die einzelnen Kreise im Land Schleswig-Holstein profitieren.
Derzeit gibt es

im Kreis Plön

35 Stiftungen

im Kreis Ostholstein

 33 Stiftungen

in der Stadt Neumünster

8 Stiftungen

und in der Stadt Kiel

64 Stiftungen


Mit den ab nächstem Jahr hinzukommenden 21 Stiftungen des Kreises Segeberg werden von Plön dann federführend 161 Stiftungen mit einem Stiftungsvermögen von rund 250 Millionen EUR überwacht. Hauptaufgabe der Stiftungsaufsicht ist es, im Interesse des Stifters dauerhaft die ordnungsgemäße Verwendung des Stiftungsvermögens sicherzustellen und für die Beachtung der Rechtsvorschriften, des Stiftungsgeschäftes und der Stiftungssatzung zu sorgen. Eine Aufgabe, die die Kreise und kreisfreien Städte nach dem „Gesetz über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts“ für das Land wahrnehmen.  Die Personal- und Sachkosten werden von den Vertragsparteien dabei anteilig nach der Anzahl der Stiftungen getragen.
„Stiftungen sind ein wichtiger Teil unserer Bürgergesellschaft, denn gesellschaftliche Aufgaben werden zunehmend durch Stiftungen angeregt und getragen. Wenn Gebietskörperschaften aus finanziellen Gründen ihr Engagement in den Bereichen Kultur, Heimatpflege oder Bildung begrenzen müssen, füllen Stiftungen diese Lücke aus. Damit steigen aber auch die Anforderungen an die Stiftungsaufsicht – sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht. Die hohe Qualität sichern wir mit einer Bündelung des Know-hows“, erklärt Kiels Bürgermeister Peter Todeskino, warum Kiel vor einem Jahr der Kooperation beigetreten ist. „Das gemeinsame Arbeiten in Sachen Stiftungsaufsicht zeigt, dass es immer wieder Themen zwischen den Trägern der öffentlichen Verwaltung geben wird, bei denen man gemeinsam agieren kann. Wenn die Aufgabe dabei, wie bei der Stiftungsaufsicht, für den Bürger besser und für die Verwaltung effizienter wird, dann ist man auf dem richtigen Weg. Kreise und kreisfreie Städte können auch ohne Strukturreformen zusammenarbeiten, um mittelfristig Kosten zu senken, ohne die Leistungen zu verschlechtern.“ erklärte der Oberbürgermeister Dr. Olaf Tauras.  
Landrätin Jutta Hartwieg begrüßte es sehr, dem Erfolgsmodell einer interkommunalen Kooperation beitreten zu können: „Wir haben festgestellt, dass der Kreis Plön erhebliche Anstrengungen unternommen hat, um ein eigenes Sachgebiet „Stiftungsaufsicht“ einzurichten. Das betriebswirtschaftliche Know-how der Mitarbeiter ist vorhanden, sodass neben der reinen Aufsicht auch eine fundierte Beratung von Stiftungen angeboten werden kann. Die Stiftungsaufsicht ist im Kreis Plön in guten Händen.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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