Geflügelpest im Kreis Plön: weiterer Ausbruch in der Gemeinde Blekendorf, eingerichtete Schutz- und Überwachungszone bleiben bestehen
In einer weiteren Geflügelhaltung in der Gemeinde Blekendorf im Kreis Plön wurde am 15.10.2025 der Ausbruch der Geflügelpest (HPAI, hochpathogene Aviäre Influenza) amtlich festgestellt.
Aufgrund des geringen räumlichen Abstands zwischen dem betroffenen Geflügelbestand vom 09.10.2025 und dem jetzigen Bestand ist eine Änderung der mit Allgemeinverfügung vom 09.10.2025 festgesetzten Sperrzone entbehrlich. Die Regelungen der Allgemeinverfügung bleiben daher unverändert gültig.
Hier noch einmal die Informationen zur weiter gültigen Allgemeinverfügung:
Die eingerichtete Sperrzone um die Ausbruchsbestände besteht aus einer inneren Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 km und einer äußeren Überwachungszone mit einem Mindestradius von 10 km.
Die Schutzzone umfasst Teile der Gemeinden Blekendorf und Kletkamp.
Die Überwachungszone umfasst die Teile der Gemeinden Blekendorf und Kletkamp, die nicht in der Schutzzone liegen, sowie die Gemeinden Helmstorf, Högsdorf, Hohwacht, Kirchnüchel und Lütjenburg als auch die Gemeindeteilgebiete von Behrensdorf, Dannau, Giekau, Klamp, Panker und Rantzau.
Die Schutz- und Überwachungszonen erstrecken sich neben dem Kreis Plön auch auf Teile des Kreises Ostholstein.
Folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gelten für die Schutz- und die Überwachungszone:
- Anzeigepflicht des Tierbestandes
- Absonderung zum Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln und Einträgen, Aufstallungsgebot
- Verbringungsverbot von Vögeln, Eiern, Bruteiern und sonstigen Erzeugnissen, die von Geflügel stammen
- Zudem müssen Maßnahmen zur Biosicherheit eingehalten werden.
Auch sind Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, insbesondere Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art verboten.
Die Allgemeinverfügung vom 09.10.2025 gilt bis zur Aufhebung durch den Landrat des Kreises Plön. Verstöße gegen die angeordneten Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30.000 € geahndet werden.
Auf der Homepage des Kreises Plön sind die Allgemeinverfügung sowie die Karten der Abgrenzung der Gebiete weiterhin abrufbar (www.kreis-ploen.de).
Die Veterinärabteilung weist auch noch einmal auf die grundsätzliche Pflicht zur Anzeige von Geflügelhaltungen gemäß § 26 Viehverkehrsverordnung und § 2 der Geflügelpestverordnung hin. Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter werden aufgefordert, sich kurzfristig bei der Veterinärabteilung zu melden und ihre Geflügelbestände dort anzuzeigen (E-Mail: vetabt@kreis-ploen.de).
Hier gelangen Sie zur Karte mit innerer Schutzzone (rot) und äußerer Überwachungszone (blau)