Geflügelpest im Kreis Plön: Einrichtung einer Schutz- und Überwachungszone notwendig
In einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Blekendorf im Kreis Plön wurde am 09.10.2025 der Ausbruch der Geflügelpest (HPAI, hochpathogene Aviäre Influenza) amtlich festgestellt. Um den Ausbruchsbestand ist eine Sperrzone einzurichten, die aus einer inneren Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 km und einer äußeren Überwachungszone mit einem Mindestradius von 10 km besteht. Die Schutz- und Überwachungszonen erstrecken sich neben dem Kreis Plön auch auf Teile des Kreises Ostholstein.
Es ist daher eine Allgemeinverfügung erlassen worden, die eine Schutzzone (Sperrbezirk) mit einem Radius von mindestens 3 Kilometern in Teilen der Gemeinde Blekendorf und Kletkamp und eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) mit einem Radius von mindestens 10 km um den Seuchenbestand vorsieht.
Die Überwachungszone umfasst die Teile der Gemeinden Blekendorf und Kletkamp, die nicht in der Schutz-zone liegen sowie die Gemeinden Helmstorf, Högsdorf, Hohwacht, Kirchnüchel und Lütjenburg als auch die Gemeindeteilgebiete von Behrensdorf, Dannau, Giekau, Klamp, Panker und Rantzau.
Folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gelten für die Schutz- und die Überwachungszone:
- Anzeigepflicht des Tierbestandes
- Absonderung zum Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln und Einträgen, Aufstallungsgebot
- Verbringungsverbot von Vögeln, Eiern, Bruteiern und sonstigen Erzeugnissen, die von Geflügel stammen
- Zudem müssen Maßnahmen zur Biosicherheit eingehalten werden.
Auch sind Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, insbesondere Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art verboten.
Die Allgemeinverfügung gilt ab morgen bis zur Aufhebung. Verstöße gegen die angeordneten Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Auf der Homepage des Kreises Plön sind die Allgemeinverfügung sowie die Karten der Abgrenzung der Gebiete abrufbar.
Die Veterinärabteilung weist auch noch einmal auf die grundsätzliche Pflicht zur Anzeige von Geflügelhaltungen gemäß § 26 Viehverkehrsverordnung und § 2 der Geflügelpestverordnung hin. Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter werden aufgefordert, sich kurzfristig bei der Veterinärabteilung zu melden und ihre Geflügelbestände dort anzuzeigen (E-Mail: vetabt@kreis-ploen.de).
Hier gelangen Sie zur Karte mit innerer Schutzzone (rot) und äußerer Überwachungszone (blau).