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16.04.2021

Geflügelpest-Beobachtungsgebiete werden aufgehoben

Aufstallungspflicht für das gesamte Kreisgebiet bleibt bestehen

Nachdem Anfang März in zwei Legehennenbetrieben in den Gemeinden Kühren und Dannau der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden war, galt um den jeweiligen Betrieb in einem Radius von mindestens drei Kilometern ein Sperrbezirk und von mindestens zehn Kilometern ein Beobachtungsgebiet.

Die Geflügelpestverordnung sieht vor, dass die betroffenen Ställe zunächst einer Grobreinigung und einer Vordesinfektion unterzogen werden. Anschließend erfolgt die Abnahme durch die Veterinäraufsicht. Ist dieser Prozess abschlossen, kann nach frühestens 30 Tagen das Beobachtungsgebiet aufgehoben werden. Da diese Frist nun abgelaufen ist und sämtliche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erlöschen die beiden Beobachtungsgebiete am Wochenende. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen dazu finden Sie auf der Homepage des Kreises.

Wir weisen darauf hin, dass die Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel im gesamten Kreisgebiet bis mindestens 30. April 2021 bestehen bleibt. Eine erneute Verlängerung ist möglich.

Kontakt

Nicole Heyck »
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
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Jutta Klingler »
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