Geflügelpest: Aufhebung der Schutzzone im Kreis Plön

Für das Gebiet der bisherigen Schutzzone gelten nunmehr auch die Maßregeln der Überwachungszone

In einer Geflügelhaltung im Kreis Ostholstein in Wangels wurde am 21.02.2023 der Ausbruch der Geflügelpest (HPAI, hochpathogene Aviäre Influenza) amtlich festgestellt. Um den Ausbruchsbestand wurde eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer inneren Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 Kilometern und einer äußeren Überwachungszone mit einem Mindestradius von 10 Kilometern bestand. Die Schutz- und Überwachungszone erstreckte sich neben dem Kreis Ostholstein auch auf Teile des Kreises Plön. Nach Ablauf der Mindestdauer von 21 Tagen bei hochpathogener aviärer Influenza können nunmehr die Maßnahmen in der Schutzzone aufgehoben werden, da die geforderten Voraussetzungen hierfür erfüllt wurden.

Es ist daher eine weitere Allgemeinverfügung erlassen worden, in der die bisherigen Maßnahmen in der Schutzzone aufgehoben werden und für das Gebiet der bisherigen Schutzzone nunmehr auch die Maßregeln der Überwachungszone gelten. Die Überwachungszone umfasst das Gemeindegebiet beziehungsweise Gemeindeteilgebiet der folgenden Gemeinden: Blekendorf, Hohwacht, Högsdorf, Kletkamp und die Gemeindeteilgebiete von Lütjenburg, Behrensdorf, Panker, Klamp, Helmstorf, Dannau und Kirchnüchel.

Es werden folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für die Überwachungszone angeordnet:

  • Anzeigepflicht des Tierbestandes
  • Absonderung zum Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln und Einträgen, Aufstallungsgebot
  • Verbringungsverbot von Vögeln, Eiern, Bruteiern und sonstigen Erzeugnissen, die von Geflügel stammen
  • Zudem müssen Maßnahmen zur Biosicherheit eingehalten werden.

Auch sind Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, insbesondere Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art verboten.

Die Allgemeinverfügung gilt ab morgen bis zur Aufhebung. Verstöße gegen die angeordneten Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30.000 € geahndet werden.

Auf der Homepage "Informationen zur Geflügelpest" des Kreises Plön sind die Allgemeinverfügung sowie die Karten der Abgrenzung der Gebiete abrufbar.