Geflügelpest: Aufhebung der Überwachungszone im Kreis Plön

Ab dem 27.03.2023 keine weitergehenden Schutzmaßnahmen mehr erforderlich

In einer Geflügelhaltung im Kreis Ostholstein in Wangels wurde am 21.02.2023 der Ausbruch der Geflügelpest (HPAI, hochpathogene Aviäre Influenza) amtlich festgestellt. Um den Ausbruchsbestand wurde eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer inneren Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 Kilometern und einer äußeren Überwachungszone mit einem Mindestradius von 10 Kilometern bestand. Die Schutz- und Überwachungszone erstreckte sich neben dem Kreis Ostholstein auch auf Teile des Kreises Plön.

Nachdem mit Allgemeinverfügung vom 17.03.2023 bereits die Maßnahmen der Schutzzone aufgehoben wurde, werden jetzt auch die Maßnahmen der Überwachungszone aufgehoben, die Geflügelpest gilt daher in dem Bereich der Gemeinden Blekendorf, Hohwacht, Högsdorf, Kletkamp und der Gemeindeteilgebiete von Lütjenburg, Behrensdorf, Panker, Klamp, Helmstorf, Dannau und Kirchnüchel als erloschen.

Die Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Überwachungszone ist unter anderm hier abrufbar.

Weiterhin gilt, dass jeder Verdacht auf Erkrankung durch Geflügelpest sofort der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Hamburger Straße 17/18, 24306 Plön, Telefon 04522-743-270, E-Mail: vetabt@kreis-ploen.de, zu melden ist.

Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln vom 23. November 2021 ist weiterhin von allen Geflügelhaltern zu beachten.