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25.02.2016

Fortsetzung der Kampagne »Das Jugendamt - Unterstützung die ankommt« - Die Beistandschaft: Dienstleistung pur-

Der Kreis Plön setzt seine Kampagne „Das Jugendamt – Unterstützung die ankommt“ mit der Vorstellung der Aufgaben aus dem Bereich der Beistandschaft fort und beleuchtet dabei eine besondere Dienstleistung für alleinerziehende Elternteile und unverheiratete Eltern.

Die Beistandschaft ist eine spezielle Form der Vertretung eines Kindes. Zum einen richtet sie sich als freiwilliges Hilfeangebot an alleinsorgeberechtigte oder tatsächlich allein sorgende Elternteile. Dabei werden zwei Aufgaben wahrgenommen: die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und die Feststellung der Vaterschaft. „Die Trennung von Eltern geht häufig für alle Familienmitglieder mit weitreichenden Folgen einher. Neben der emotional oft belastenden Situation für die Eltern kommt es auch immer wieder zu Differenzen im Hinblick auf den für ein Kind zu leistenden Unterhalt“, berichtet Anselm Brößkamp, Leiter des Amtes für Jugend und Sport. Nicht selten sieht sich der betreuende Elternteil, immer noch meistens die Mütter, alleine nicht in der Lage, den Unterhalt für das Kind oder die Kinder von dem anderen Elternteil regelmäßig und zuverlässig zu erhalten. Im Kreis Plön werden aktuell ca. 400 Unterhaltsbeistandschaften geführt.

Daneben können sich Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, über die freiwillige Vaterschaftsanerkennung, die Zustimmung durch die Mutter des Kindes und eine gemeinsame elterliche Sorge beraten und auf Wunsch eine Beurkundung vornehmen lassen. Dies ist auch bereits vor der Geburt eines Kindes möglich. Die Urkunden werden dann mit der Geburt des Kindes wirksam.
Vaterschaftsanerkennungen wurden im Kreis Plön im vergangenen Jahr in 136 Fällen vorgenommen. Von der Möglichkeit einer Beurkundung zur Wahrnehmung der gemeinsamen elterlichen Sorge haben im Jahr 2015 192 Paare Gebrauch gemacht.
„Das Jugendamt hält hier eine wichtige Dienstleistung für viele Eltern bzw. Elternteile in unserem Kreis vor. Zudem handelt es sich um ein vollständig kostenfreies Angebot des Kreises“, so Brößkamp.

Der Anteil unverheirateter Eltern hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Über 7 % aller Kinder leben bei Paaren ohne Trauschein. 2010 waren dies lediglich ca. 5 %. Auch wenn diese Eltern nicht miteinander verheiratet sind, so möchten diese doch häufig die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam ausüben und auch rechtlich gemeinsam dafür verantwortlich sein.

„Durch die verschiedenen Angebote des Jugendamtes und die qualifizierte Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, können viele Familien beim Aufwachsen ihrer Kinder unterstützt werden“, stellt Landrätin Stephanie Ladwig zusammenfassend fest.

Die Mitarbeiterinnen der Beistandschaft erreichen Sie zu den Sprechzeiten der Kreisverwaltung unter den Rufnummern: 04522/743- 513, -346, und -516. Eine vorherige Terminabsprache, insbesondere bei Beurkundungen, ist empfehlenswert.

v.l.n.r.: Frau Iris Prieß-Bartsch und Frau Heike Bierwirth
(
Mitarbeiterinnen der Beistandschaft).

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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