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22.10.2015

Fortsetzung der Kampagne »Das Jugendamt - Unterstützung die ankommt«

- Jugendgerichtshilfe: Das Ziel ist die Beendigung von Straffälligkeit -

Nach dem Auftakt der Kampagne „Das Jugendamt – Unterstützung die ankommt“ mit der Vorstellung der Aufgaben eines Vormundes, möchte der Kreis Plön heute die Jugendgerichtshilfe näher beleuchten.

Jugendliche sind ab dem 14. Lebensjahr strafmündig. Begehen Jugendliche oder junge Erwachsene Straftaten, müssen sie sich vor dem Jugendgericht dafür verantworten.

Das Jugendgerichtsgesetz legt dabei fest, dass Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr von den Gerichten nicht nur juristisch, sondern auch nach pädagogischen Maßstäben beurteilt werden und in diesem Sinne wegweisende Urteile gefällt werden sollen.

Der Gesetzgeber hat daher im Jugendgerichtsgesetz den jungen Menschen, den Eltern von Minderjährigen und den Jugendstrafgerichten mit Fachkräften der Jugendhilfe, den Jugendgerichtshelfern, Unterstützung an die Seite gestellt. Die Jugendgerichtshelfer sollen die bisherige Entwicklung der Jugendlichen erkunden, deren aktuellen Entwicklungsstand und Umfeld beurteilen und sinnvolle Urteilsvorschläge und helfende Schritte zur Beendigung von Straffälligkeit dem Jugendgericht vorschlagen.

Um die jungen Menschen besser kennenzulernen, werden durch die Jugendgerichtshelfer Vorgespräche und oft Hausbesuche durchgeführt.
Anschließend wird aus den Erkenntnissen ein pädagogisch begründeter Urteilsvorschlag für das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft in das Verfahren eingebracht, der helfen soll, die Straffälligkeit und deren mögliche Ursachen zu beseitigen.

Die in den Urteilen richterlich angeordneten gemeinnützigen Arbeitsstunden, die Organisation von Sozialen Trainingskursen bei Drogen- und Alkoholproblemen, Antiaggressionskurse und Drogenkontrollprogramme sowie individuelle pädagogische und therapeutische Hilfen sind einige dieser gerichtlichen Vorgaben, die von den Mitarbeitern der Jugendgerichtshilfe nach der Urteilsverkündung organisiert, zugeteilt und begleitet werden.
Des Weiteren stehen die Jugendgerichtshelfer den jungen Menschen und den Eltern auch als ständige Ansprechpartner nach der Verhandlung zur Verfügung.

Der stellvertretende Amtsleiter des Amtes für Jugend und Sport, Axel Krüger, fasst diese Dinge wie folgt zusammen: „Die Jugendgerichtshilfe ist eine Art Pannenhilfe. Jeder Jugendliche probiert sich aus und macht dabei vielleicht auch mal Fehler. Die Kollegen der Jugendgerichtshilfe streben dann mit der Familie gemeinsam an, diese Panne auszugleichen.“

Die Mutter eines 17-jährigen Jungen aus dem Kreis Plön berichtete im Pressegespräch, dass sie erst mit der polizeilichen Ermittlung und den Gerichtsterminen die Drogenabhängigkeit und die Dealertätigkeit ihres Sohnes realisiert hat.
Auch die seit längerem deutlich sinkenden Schulleistungen hatte sie damals zuerst noch nicht mit den Drogen in Verbindung gebracht.
Sie fühlte sich nach eigenen Worten von der Situation vollständig überfordert und benötigte dringend Hilfe.
Die Begleitung der Jugendgerichtshilfe in der Gerichtsverhandlung und in der schwierige Phase ihres Sohnes bis zur Aufnahme der jugendrichterlich angeordneten Suchttherapie war nach Worten der Mutter eine wesentliche persönliche Hilfe für beide, deren Inanspruchnahme sie ausdrücklich auch anderen Eltern und jungen Menschen empfiehlt.

Dr. Karl Janßen, Jugendrichter am Amtsgericht Plön, lobte die effektive und kompetente Arbeit der Plöner Jugendgerichtshilfe sowie die gute Zusammenarbeit. Dieses Engagement der Jugendgerichtshelfer im Vorwege der Verhandlung, aber auch bei der Nachsorge, sei für die Beendigung der Straffälligkeit junger Menschen unerlässlich.

v.l.n.r.: stellvertretender Jugendamtsleiter Axel Krüger, Jugendgerichtshelfer Kay Pötzke und Jugendrichter Dr. Karl Janßen

Kontakt

Nicole Heyck »
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Fax: +49 4522 743 95 475
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Jutta Klingler »
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