Hilfsnavigation
Volltextsuche
Pressedienst
© Marco2811/fotolia.com 
Seiteninhalt
05.06.2015

Erneut Verstösse bei der Aufbewahrung von Waffen

Kontrollen des Kreises werden fortgesetzt

Aktuell sind knapp 12.900 Schusswaffen und 3285 Waffenbesitzer im Kreis Plön registriert. Der Kreis Plön überwacht die Einhaltung der Vorschriften, die die Waffenbesitzer bei der Aufbewahrung von Waffen und Munition beachten müssen.
Stichprobenartige Kontrollen haben in den letzten Jahren immer wieder ergeben, dass eine sichere Aufbewahrung von Schusswaffen weitgehend nicht gegeben war. Daher fanden im Februar und Mai wieder unangemeldete Kontrollen statt, bei denen insgesamt zehn Waffenbesitzer durch die Waffenbehörde in Begleitung der Kriminalpolizei Plön überprüft wurden. Das Ergebnis ist erschreckend. Lediglich bei zwei Besitzern von Schusswaffen war die Aufbewahrung komplett ordnungsgemäß.
Dieses Ergebnis veranlasst Landrätin Stephanie Ladwig nun zu einem dringenden Appell an die Waffenbesitzer: „Bei vier Kontrollen war die Sicherung vollkommen unzureichend, die Waffen wurden von den Mitarbeitern und der Polizei sogar hinter der Schlafzimmertür oder im Kleiderschrank entdeckt. Wenn man sich vor Augen führt, was Waffen in den falschen Händen ausrichten können, ist es unverantwortlich, die Waffen ungesichert aufzubewahren. Wir werden weitere Kontrollen durchführen und die festgestellten Verstöße nun als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verfolgen“.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörde des Kreises weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Missachtung der Aufbewahrungsvorschriften für Waffen zum Widerruf von waffen- wie auch jagdrechtlichen Erlaubnissen führen kann.
Erlaubnispflichtige Schusswaffen sind nach § 36 Waffengesetz in geeigneten Behältnissen verschiedener Sicherheitsstufen aufzubewahren, die sich nach der Art und der Anzahl der vorhandenen Waffen richten. Über ein Merkblatt, das von der Internetseite des Kreises heruntergeladen werden kann (www.kreis-ploen.de; Stichwortverzeichnis: "Waffenrecht"), kann jeder Waffenbesitzer nachlesen, welches Wertbehältnis er für seine Schusswaffen benötigt. Inhaber von Waffenbesitzkarten (Jäger, Sportschützen, Altbesitzer, Erben, Segler und sonstige Besitzer) müssen der Waffenbehörde von sich aus nachweisen, in welchen Sicherungsbehältnissen die Schusswaffen aufbewahrt werden.
Landrätin Stephanie Ladwig richtet einen Appell insbesondere an Altbesitzer und Erben, nicht benötigte Schusswaffen freiwillig und kostenfrei bei der Waffenbehörde abzugeben. Von dort werden seit dem letzten Jahr auch bereits gezielt Waffenbesitzer angeschrieben, die noch keine sichere Aufbewahrung nachgewiesen haben. Hingewiesen auf die rechtlichen Konsequenzen der ungesicherten Aufbewahrung, ist bereits ein kleiner Anstieg der freiwilligen Abgaben der Waffen zu verzeichnen. „Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung und ich hoffe, dass sich das Ergebnis dieser Kontrolle bei den noch folgenden unangemeldeten Kontrollen im kommenden Halbjahr nicht wiederholen wird“, so die Landrätin abschließend.
Die Mitarbeiter der Waffenbehörde stehen für Auskünfte und Vereinbarung von Terminen zur Abgabe nicht mehr benötigter Waffen zur Verfügung: Tel. 04522/743-430 und 743,351, E-Mail: janin.hartfil@kreis-ploen.de, simon.schlichting@kreis-ploen.de.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
E-Mail schreiben oder Formular
Seitenanfang