Einrichtung von Notfallinformationspunkten im Kreisgebiet: Detailplanung soll beschlossen werden
Die Möglichkeit, einen Notruf absetzen zu können, um Feuerwehr, Rettungsdienst und/oder Polizei zu einer Gefahrensituation zu rufen, sollte für jede Person zu jeder Zeit gegeben sein. Unter normalen Umständen ist dies ohne weiteres möglich, könnte sich im Falle einer Katastrophe oder einer Großschadenslage aber rasant ändern. Im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls über einen längeren Zeitraum (sogenannter „Blackout“) werden jedoch unter anderem Funkmasten ausfallen, da für den Betrieb eine stabile Stromnetzversorgung von Nöten ist. Handys werden zudem nicht mehr geladen werden können, da auch hierfür eine Stromversorgung benötigt wird. Um der Bevölkerung auch in einer solchen Ausnahmelage unter anderem die Möglichkeit zu bieten, Notrufe absetzen zu können, werden aktuell nicht nur in Schleswig-Holstein flächendeckend Notfallinformationspunkte (NIP) eingerichtet, da diese als wesentlicher Bestandteil für die Bewältigung von Katastrophen und Großschadenslagen erkannt wurden.
Der Plöner Kreistag hatte in seiner Dezembersitzung bereits die Umsetzung des Grundkonzeptes zur Einrichtung der Notfallinformationspunkte im Kreisgebiet beschlossen und dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Tourismus die Entscheidung über die abschließende Detailplanung übertragen.
Dem Ausschuss wird nunmehr am 26.03.2025 das Gesamtkonzept zur Einrichtung von Notfallinformationspunkten im Gebiet des Kreises Plön zur Freigabe vorgelegt. Dieses Projekt wurde im letzten Jahr im Kreisordnungsamt in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen im Kreis Plön entwickelt. Eine positive Beschlussfassung soll dem Projekt nun den finalen Startschuss geben.
Was genau ist nun ein Notfallinformationspunkt?
Ein Notfallinformationspunkt ist eine Örtlichkeit, in der es der Bevölkerung auch im Falle eines Blackouts (längerfristiger Stromausfall) möglich ist, einen Notruf (Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei) abzusetzen. Zusätzlich gibt es hier die Möglichkeit, Informationen über die aktuelle Lage zu erhalten. Dies wird in allen zirka 40 Notfallinformationspunkten möglich sein, die gleichmäßig über das Kreisgebiet verteilt sind und eine komplette Abdeckung garantieren. Einige dieser Notfallinformationspunkte werden mit einem zusätzlichen Hilfsangebot ausgestattet, so dass es dort die Möglichkeit geben wird, primär Akkus für medizinische Geräte zu laden oder Babynahrung zu erwärmen.
In sechs größeren Notfallinformationspunkten soll es zudem eine Kooperation mit Ärztinnen und Ärzten geben, um eine ambulante medizinische Versorgungsstruktur, ähnlich einer Anlaufpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung in Schleswig-Holstein (KV-SH) oder einer Hausarztpraxis, aufzubauen. Der Kreis Plön setzt mit diesem Konzept ein Zeichen und investiert eine siebenstellige Summe in den Schutz seiner eigenen Bevölkerung. Die Notfallinformationspunkte sollen vorrangig für den flächendeckenden Stromausfall eingerichtet werden, können aber im Bedarfsfalle auch für andere Szenarien genutzt werden.
Landrat Björn Demmin hofft auf eine positive Beschlussfassung des zuständigen Ausschusses zum abgestimmten Konzept und appelliert daher: „Krisen und (Natur-) Katastrophen werden uns immer wieder begleiten, hier hat der Schutz der Bevölkerung absolute Priorität. Durch die Einrichtung von Notfallinformationspunkten leistet der Kreis Plön hierzu einen entscheidenden Beitrag. Bereits von Beginn an hat man die Kommunen bei der Entwicklung des Konzeptes beteiligt, um eine gemeinsame Grundlage für den Fall einer Katastrophe oder Großschadenslage zum Schutz der Bevölkerung zu schaffen.“
Lutz Schlünsen, Ausschussvorsitzender des zuständigen Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Tourismus dazu: „Bei diesem Projekt zeigt sich, dass der Kreis mit seinen Kommunen für den Schutz der Bevölkerung zusammensteht. Je besser man in diesen Zeiten mit Planungen und Informationen vorsorgt, desto besser ist man auf Herausforderungen in kritischen Zeiten eingestellt. “
Wo die Notfallinformationspunkte im Detail zu finden sein werden, wird der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Einrichtung abgeschlossen ist. Dies wird voraussichtlich mit den notwendigen Beschaffungen und Ausschreibungen Ende 2025/ Anfang 2026 der Fall sein.