Eingeschränkte Öffnung der Kfz-Zulassungsstelle ab Montag, 30.03.2020
Seit dem 18.03.2020 ist die Kreisverwaltung Plön für den Kundenverkehr geschlossen. Die Bürger*innen und Bürger wurden gebeten, Anliegen telefonisch oder per Email an die Kreisverwaltung zu richten.
Im Bereich der Kfz-Zulassungsstelle führte dies –trotz allem Verständnis der Bürger*innen für diese Maßnahme gegen die Ausbreitung des Corona-Virus – zu vielen Nachfragen nach Ausnahmegenehmigungen bzw. Terminwünschen, da auch der landesweite Service der Online-Zulassung leider noch nicht funktioniert.
Die Landrätin hat daher unter Berücksichtigung aller notwendigen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen entschieden, ab Montag, dem 30.03.2020 bis auf weiteres wieder eine eingeschränkte Öffnung der Kfz-Zulassungsstelle zuzulassen.
Folgende Regelungen sind geplant:
- Ab 07:30 bis 08:00 Uhr: Abgabe von vorab angemeldeten Vorgängen durch Gewerbetreibende und Zulassungsdienste, Abholung nach Absprache.
- Ab 08:00 bis 12:00 Uhr: Abarbeitung der online beantragten Termine, nachmittags gilt dies an den Tagen Montag, Dienstag und Donnerstag entsprechend.
- Die Termine können ausschließlich online gebucht werden (www.kreis-ploen.de/Onlinedienste).
- Weiterhin gilt, dass systemrelevante Fahrzeuge Vorrang haben. Diese melden sich bitte vorab über zulassung@kreis-ploen.de an und erhalten einen gesonderten Termin.
- Kunden ohne Termin werden abgewiesen!
„Aufgrund der Regelungen zur Kontaktreduktion und der Anzahl der rollierenden Mitarbeiter*innen in der Kfz-Zulassungsstelle können natürlich nur sehr begrenzt Termine angeboten werden. Ich bitte daher zum Schutz der Mitarbeiter*innen, aber auch der weiteren Kunden um Verständnis.“, so Landrätin Stephanie Ladwig.
Durch die Terminvergabe sollte damit sichergestellt sein, dass sich jederzeit nur 1 Kunde im Warteraum befindet, da dies die Räumlichkeiten aufgrund der Vorgaben zur Abstandseinhaltung nicht anders ermöglichen.