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29.09.2015

Einbürgerungsfeier des Kreises Plön am 29.09.2015 - Landrätin heißt neue deutsche Staatsbürger willkommen

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde verlieh Landrätin Stephanie Ladwig am heutigen Tage sechs Frauen unterschiedlicher Herkunft die deutsche Staatsangehörigkeit. Nach einem Bekenntnis zur Verfassung und den Gesetzen der Bundesre­publik Deutschland händigte die Landrätin ihnen im Kreishaus die offiziellen Einbürgerungsurkunden aus. Die Herkunftsländer der neuen deutschen Staatsbürgerinnen sind Polen, Kongo, Estland, Georgien und Panama. Insgesamt wurden im Kreis Plön in diesem Jahr 24 ausländische Personen (die weiteren Herkunftsländer sind Kosovo, Ungarn, Niederlande, Türkei, Portugal, Kasachstan, Iran, Italien und Nigeria) eingebürgert.

In einer kurzen Ansprache hieß Landrätin Ladwig die diesjährigen Neubürger willkommen. „Mit der Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft zeigen Sie Ihre Verbundenheit mit Ihrer neuen Heimat und unseren tragenden Werten sowie mit unserer Kultur und Art zu leben, ohne dadurch auf ihre eigene Geschichte und Ihren soziokulturellen Hintergrund verzichten zu müssen“, so Ladwig. In ihrer Begrüßung bat die Landrätin die neuen Staatsbürger darum, nicht nur die mit der Einbürgerung erworbenen Rechte und Möglichkeiten wahrzunehmen (hierzu zählen insbesondere das umfassende aktive und passive Wahlrecht, gleicher Zugang zu jedem öffentlichen Amt, Freizügigkeit innerhalb der EU, größere Reisefreiheiten in das EU-Ausland) sondern sich auch aktiv in die Gesellschaft einzubringen und sich ehrenamtlich zu engagieren: „Unsere Gesellschaft lebt davon, dass sich die Bürgerinnen und Bürger einbringen, dass sie die Gesellschaft nach Ihren individuellen Befähigungen mit gestalten.“ Die Einbürgerung dürfe daher nicht nur als formaler Akt einer Behörde verstanden werden. Die vielfältigen Potenziale der Menschen seien eine Bereicherung und Chance für unsere Gesellschaft, sich weiter zu entwickeln.

2012 wurden 72 Personen eingebürgert, 2013 waren es 61, 2014 noch 56. Die Einzubürgernden müssen ein aufwändiges Antragsverfahren durchlaufen. Das Staatsangehörigkeitengesetz schreibt insbesondere einen rechtmäßigen mehrjährigen Aufenthalt vor und fordert den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes. In einem Einbürgerungstest müssen Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland unter Beweis gestellt werden.

 

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