Hilfsnavigation
Volltextsuche
Pressedienst
© Marco2811/fotolia.com 
Seiteninhalt
22.07.2015

Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Erste Fristen laufen Ende Dezember 2015 ab

Nur eine funktionsfähige, dichte Grundstücksentwässerungsanlage verhindert das Eindringen von Schmutzwasser ins Grundwasser und vermeidet Abflussstörungen und Gebäudeschäden. Zudem kann in eine dichte Anlage kein Fremdwasser eindringen, das dann zur Kläranlage geleitet und entsprechend behandelt werden muss – das spart immense Kosten.

Das Thema „Dichtheitsprüfung von Entwässerungsanlagen“ hat in den vergangenen Jahren zu erheblichen Diskussionen in der Öffentlichkeit und bei den betroffenen Grundstückseigentümern geführt. Auch wenn es aktuell in Schleswig-Holstein ruhig um das Thema geworden ist, besteht die Notwendigkeit zur Prüfung nach wie vor.
Die Wasserbehörde des Kreises Plön weist daher darauf hin, dass Ende 2015 die erste Frist für die Erbringung der Dichtheitsnachweise endet.

Für folgende Grundstücksentwässerungsanlagen müssen die Grundstücks- und Hauseigentümer die geforderten Nachweise bis zum 31.Dezember 2015 vorlegen können:

  • Abwasseranlagen, die häusliches Abwasser (Schmutzwasser) ableiten und innerhalb von Wasserschutzgebieten in den Zonen II, III und III A betrieben werden.
  • Alle Abwasseranlagen, die gewerbliches Abwasser ableiten, unabhängig von ihrem Standort. (Gewerbliches Abwasser liegt vor, wenn das Abwasser durch industriellen und gewerblichen Gebrauch verändert und verunreinigt ist.)

Für alle anderen privaten Abwasseranlagen ist der Dichtheitsnachweis erst bis Ende 2025 zu erbringen.

Die Dichtheit der Grundstücksentwässerungsanlagen muss durch entsprechende Nachweise eines Fachbetriebes belegt werden können. Die erstellten Nachweise sind aufzubewahren und der Wasserbehörde des Kreises oder dem Träger der Abwasserbeseitigungspflicht auf Anforderung vorzulegen.
Um die Entwässerungsleitungen auf Dichtheit zu überprüfen, stehen zwei Methoden zur Verfügung. Zum einen die optische Inspektion mit einer Kanalfernsehkamera, bei der per Bild- oder Videoaufzeichnung der einwandfreie Zustand der Entwässerungsleitung oder aber eventuelle Schäden der Leitung dokumentiert werden, zum anderen die Wasserdruck- beziehungsweise Luftdrucküberprüfung.

Ein kleiner Tipp: Die Kosten für die Überprüfung der Abwasseranlagen lassen sich reduzieren, wenn sich mehrere Nachbarn für eine gemeinsame Dichtheitsprüfung ihrer Grundstücksentwässerungsanlagen zusammenschließen.

Weitere Informationen zum Thema Dichtheitsprüfung finden Sie in zu dem hier verlinkten Informationsblatt "Informationen zur Prüfung und Instandhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen".

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
E-Mail schreiben oder Formular
Seitenanfang