Der Personalrat nimmt Stellung zur Presseberichterstattung zu Abschiebungen im Kreis Plön
Die Mitglieder des Personalrates der Kreisverwaltung Plön reagieren auf die Presseberichterstattung zu Abschiebungen der jüngsten Zeit im Kreis Plön. Nachfolgend zu lesen ist zunächst die grundsätzliche Stellungnahme des Personalrates, gefolgt von einer Stellungnahme in Bezug auf die Abschiebung des syrischen Asylbewerbers Khaled M.
Grundsätzliche Stellungnahme des Personalrates
Wir, die Mitglieder des Personalrates der Kreisverwaltung Plön, fühlen uns berufen und verpflichtet, Stellung zu den beiden Abschiebungen des Kreises Plön in den vergangenen Tagen zu beziehen und dabei einmal unsere Kolleginnen und Kollegen der Ausländerbehörde in den Mittelpunkt zu stellen.
Dass Abschiebungen im Widerspruch zu den Wünschen der Flüchtlinge aber auch im Widerspruch zu den Wünschen der vielen engagierten Betreuerinnen und Betreuer stehen, liegt auf der Hand und wird auch von uns nicht in Frage gestellt. Dass Abschiebungen aber zur Folge haben, dass ein wahrer Sturm der Entrüstung über unsere Kolleginnen und Kollegen hereinbricht, ist für uns unverständlich, da sie das letzte Glied in der Kette der Bearbeitung sind. Die Äußerungen, die gefallen sind, insbesondere im Falle der Abschiebung des syrischen Flüchtlings Khaled M., möchten wir hier nicht wiederholen, sie sind unangemessen und lösen Betroffenheit aus. Wir appellieren daher an alle Beteiligten, auch im Disput einen angemessen Umgangston zu wählen!
Im Hinblick auf die immer wieder eingeforderte Nutzung des Ermessenspielraums ist Folgendes festzuhalten:
Gesetze regeln das Leben in einer Gemeinschaft. Das Ermessen steht nicht außerhalb der Rechtsnormen, sondern es ist ein „Instrument“ zur Rechts-/Gesetzesauslegung, welches in rechtliche Vorschriften eingebettet ist. Auch ein Ermessensspielraum lässt nur die Wahl zwischen mehreren rechtlich zulässigen Möglichkeiten zu.
Leider wird das Ermessen bzw. der Ermessensspielraum oftmals mit einer freien Entscheidung der Behörden gleichgesetzt. Dies ist gerade nicht der Fall, da ansonsten Entscheidungen einer Behörde beliebig wären.
Ja, wir brauchen neue Regelungen für Einwanderung und Staatsangehörigkeit, für eine Zuwanderung gemäß den Interessen und Verpflichtungen unseres Landes – davon sind wir überzeugt. Der Unmut über die bestehenden Gesetze, der in Einzelschicksalen immer wieder deutlich wird, unterstreicht diese Notwendigkeit. In unserem Rechtsstaat ist die Schaffung von Rechtsnormen allerdings Aufgabe des Parlaments. Kritik sollte daher an legislativen Stellen angebracht werden – und sich nicht über unsere Kolleginnen und Kollegen ergießen.
Die Verwaltung (Exekutive) ist lediglich ausführendes Organ und hat nach Recht und Gesetz und unter Beachtung der Rechtsprechung zu handeln.
Die Pressefreiheit ist ein hohes und zu verteidigendes Gut. Es darf über alles berichtet und in Kommentaren dürfen Meinungen und Themen frei geäußert werden, gleichwohl wünschen wir uns für unsere mit den Abschiebungen betrauten Kolleginnen und Kollegen, dass sie aus Presseartikeln heraus keine Vorwürfe mehr erleiden müssen, die für sie eine zusätzliche emotionale Belastung darstellen, als die Tätigkeit ohnehin schon mit sich bringt.
Wir wünschen uns auch, dass Sachverhalte in Presseartikeln richtig dargestellt und Vorwürfe/Aussagen/Behauptungen kritisch hinterfragt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Personalrat der Kreisverwaltung Plön
Stellungnahme des Personalrates zur Abschiebung des syrischen Asylbewerbers Khaled M.
Wir, die Mitglieder des Personalrates der Kreisverwaltung Plön, fühlen uns berufen, zur Presseberichterstattung in den KN vom 23.11.2017 Stellung zu beziehen.
Unsere Kolleginnen und Kollegen der Ausländerbehörde als unmenschlich zu bezeichnen und ihnen zu unterstellen, sie hätten kein Fingerspitzengefühl und wohl aus Fehlern nichts gelernt, ist für uns nicht kommentarlos hinnehmbar. Die Äußerungen sind absolut diffamierend und lösen Betroffenheit aus, nicht nur bei uns als Vertreter des Personalrates, sondern ganz besonders bei den Kolleginnen und Kollegen der Ausländerbehörde. So darf man sich nicht äußern und wir appellieren daran, auch im Disput einen angemessen Umgangston zu wählen.
Dass diese Abschiebung im Widerspruch zu den Wünschen des Flüchtlings aber auch im Widerspruch zu den Wünschen der Betreuer steht, liegt auf der Hand und wird auch von uns nicht in Frage gestellt. Dass diese aber zur Folge hat, dass sich die Kolleginnen und Kollegen einer so heftigen Kritik aussetzen müssen, ist für uns umso unverständlicher, da die Kolleginnen und Kollegen das letzte Glied in der Kette der Bearbeitung sind. In dem hier vorliegenden Fall gibt es klare rechtliche Bestimmungen, die die Ausreise des Flüchtlings verlangen. Diese Ausreisepflicht wurde in allen gerichtlichen Verfahren bestätigt und auch ein Anruf der Härtefallkommission führte zu keinem anderen Ergebnis.
Die Verwaltung hat somit, nach dem Weg durch die Instanzen, letztendlich die Abschiebung vorzunehmen. Denn die Verwaltung (Exekutive) hat nach Recht und Gesetz und unter Beachtung der Rechtsprechung zu handeln.
Anzusetzen wäre vielmehr im Gesetzgebungsverfahren. Insbesondere dem ehem. Bundestagsabgeordneten Herrn Jungmann aber auch selbstverständlich Herrn Möhring dürfte die Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat bekannt sein. Veränderungen im Asylrecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht können nur über Veränderungen in der Gesetzgebung erreicht werden. Der Unmut über die bestehenden Gesetze, der in Einzelschicksalen immer wieder deutlich wird, sollte an übergeordneten legislativen Stellen angebracht werden.
Darüber hinaus bemängeln wir, dass der Sachverhalt im Presseartikel nicht in allen Punkten richtig dargestellt wurde und somit Schwächen in der Recherche aufweist. Die Abschiebung fand um 6:30 Uhr statt und nicht wie berichtet um 5:30 Uhr.
Wir bemängeln zudem, dass es trotz Anhörung beider Seiten, nicht gelungen ist, eine wertneutrale Berichterstattung vorzunehmen. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Unsere mit der Abschiebung betrauten Kolleginnen und Kollegen müssen aus dem Artikel heraus Vorwürfe erleiden, die für sie eine zusätzliche emotionale Belastung darstellen, als die Tätigkeit ohnehin schon mit sich bringt. Wir wünschen uns, dass dies unseren Kolleginnen und Kollegen künftig erspart bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Der Personalrat der Kreisverwaltung Plön