Das Amt für Familie und Jugend im Kreis Plön feiert am Tag der Kinderrechte die 30-jährige Zusammenarbeit mit dem Kinder-schutzzentrum

Am 20.11.1989 verabschiedeten die Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention, welche die schutzbedürftigen und förderrelevanten Rechte von Kindern weltweit umschreibt und jährlich mit dem „Tag der Kinderrechte“ in den Fokus rückt. Insbesondere im Bereich des Kinderschutzes spielen die Rechte von Kindern eine zentrale Rolle und sind somit ausschlaggebend für die Hilfs- und Unterstützungsangebote für Kinder, deren Eltern und die Familien in denen sie leben.

Das Amt für Familie und Jugend im Kreis Plön und das Kinderschutzzentrum luden daher am „Tag der Kinderrechte“ zu einer kleinen Feierstunde ein, um ihr Jubiläum der 30-jährigen Zusammenarbeit im Kreis Plön entsprechend zu würdigen.

Die Zusammenarbeit des Amtes für Familie und Jugend mit dem Kinderschutzzentrum ist einer der relevanten Bausteine zur Sicherstellung des Wohles und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Kreis Plön. Zur Gewährleistung und Sicherstellung des gesetzlichen Schutzauftrages und des Wohles von Kindern und Jugendlichen stellt das Kinderschutzzentrum mit seinen unterschiedlichen Angeboten an Kinder, Jugendliche und Familien sowie auch an die Fachkräfte, welche im Kontext des Kinderschutzes tätig sind, für das Jugendamt des Kreises einen besonders wichtigen Partner dar.
Das Kinderschutzzentrum begleitete im vergangenen Jahr 291 neue Hilfeanfragen aus dem Kreis Plön und führte zudem 76 längerfristig laufende Hilfen aus dem Vorjahr fort. Die Gesamtfallzahl von 367 Fällen teilte sich hierbei in 184 Fallprozesse der direkten Beratung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern und Familien. Weitaus höher ist hierbei noch die Anzahl der Kinder und Jugendlichen innerhalb der begleiteten Familien, welche durch die Hilfsangebote des Kinderschutzzentrums unterstützt und fachlich therapeutisch begleitet werden. Neben der direkten Begleitung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien stellt die zweite relevante Säule die Beratung und Begleitung von Fachkräften in Kinderschutzprozessen dar. So leistete das Kinderschutzzentrum im ver-gangenen Jahr in 183 Fällen eine fachliche Beratung und Begleitung von Fachkräften der Jugendhilfe, unter anderem im Bereich der Kindertagesbetreuung und Schulsozialarbeit sowie für die im Kinderschutz relevanten weiteren Berufsgruppen, wie beispielsweise Lehrkräfte oder Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen.

Die Sicherstellung dieser Hilfs- und Unterstützungsangebote ist nur durch die gesicherte Basis einer engen und zuverlässigen Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Familie und Jugend und dem Kinderschutzzentrum sowie durch die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen für die Arbeit des Kinderschutzzentrums durch die Kreispolitik möglich.
So bot sich als Feierstunde zur 30-jährigen Zusammenarbeit ein Zusammentreffen im Vorwege der öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Kreis Plön, welche in diesem Jahr erstmalig am „Tag der Kinderrechte“ stattfand, an.

Im Rahmen der Feierstunde konnte somit, neben der Verdeutlichung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft, auch die gelingende Umsetzung der Verantwortungsgemeinschaft zwischen öffentlicher Jugendhilfe, dem Kinderschutzzentrum als begleitende Beratung- und Unterstützungsinstitution im Kinderschutz sowie auch der Kreispolitik und deren Unterstützung einer notwendigen und gesicherten Ausstattung der Beratungsarbeit für den Kinderschutz im Kreis Plön entsprechend gewürdigt werden.