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17.03.2020

COVID-19: Verbote und Beschränkungen in Kur- und Rehaeinrichtungen sowie teilstationären Einrichtungen

Der Kreis Plön hat heute am späten Nachmittag eine Allgemeinverfügung zum Verbot und zur Beschränkung von Angeboten in Kur- und Rehaeinrichtungen sowie in teilstationären Pflegeeinrichtungen erlassen.

Demnach gilt ab sofort:

1. In Vorsorge- und Rehaeinrichtungen dürfen ab sofort keine Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen mehr erbracht werden. Davon ausgenommen sind Leistungen der Anschlussheilbehandlung. Diese sind vorrangig für Patientinnen und Patienten aus Schleswig-Holstein zu erbringen. Die Regelungen gelten auch für psychosomatische Reha-Kliniken. Maßnahmen bei Patientinnen und Patienten bzw. betreuten Personen, die bis zum 16. März begonnen worden sind, dürfen zu Ende durchgeführt werden.

2. In Einrichtungen, in denen Personen mit Pflegebedarf teilstationär untergebracht und verpflegt werden können (Tages- oder Nachtpflege), dürfen ab sofort keine Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen mehr erbracht werden. Davon ausgenommen sind pflegebedürftige Personen, die von Angehörigen versorgt und betreut werden, die in Bereichen der „kritischen Infrastruktur“ tätig sind. Darüber hinaus gilt das Verbot nicht für Personen, die einen täglichen Pflege- und Betreuungsaufwand haben, dem im häuslichen Umfeld nicht entsprochen werden könnte. Für diese Menschen soll es einen Notbetrieb geben, den die Einrichtungsleitung sicherstellt. Da pflegebedürftige Personen zur besonders anfälligen Personengruppe gehören, sind alle notwendigen Schutzmaßnahmen zu beachten.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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