Beschlüsse der Sitzung des Plöner Kreistages vom 06.12.2018 (Auszug)

Mitglied für den Interreg-Ausschuss

Der Kreis Plön benennt Kreispräsident StefanLeyk als Mitglied des Interreg-Ausschusses für das Interreg 5A-Programm „Deutschland – Danmark“ in der Förderperiode 2014-2020.

Die Stellvertretung nimmt weiterhin die Leitung des Fachbereichs 1 wahr.

Benennung eines Mitgliedes in die Trägerversammlung des neuen IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR

Unter dem Vorbehalt, dass der Landtag das Gesetz zur Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts beschließt und die neue ITVSH AöR zum 01.01.2019 gegründet wird, entsendet der Kreis Plön als Mitglied der Trägerversammlung die Leitung des Fachbereichs 1 für die Dauer von fünf Jahren.

Anregung nach § 16d KrO:
Finanzielle Beteiligung des Kreises Plön an der Förderung der touristischen Mobilität in den Gemeinden (Heikendorf, Laboe, Schönberg und Hohwacht) mit der "Ostsee-Card" und einer Seeverbindung zwischen Heikendorf und Schönberg

Der Kreis Plön gewährt den Gemeinden Heikendorf und Schönberg, bzw. der Reederei Safety Ship e.K., keinen Zuschuss für eine Schiffsverbindung Heikendorf-Schönberg.

Jahresabschluss 2017 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes

Der Jahresabschluss des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2017 wird festgestellt.

Darüber hinaus wird der Ergebnisrücklage ein Betrag in Höhe von 1.617.732,12 € und der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von 4.902.218,54 € zugeführt.

Stellungnahme des Kreises Plön zu dem zweiten Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II: Windenergie

Der Kreistag beschließt die Anlage zur Vorlage 128/ 18 als Stellungnahme des Kreises Plön zum 2. Entwurf im Verfahren zur Teilaufstellung des Regionalplans II Sachthema Wind im Verfahrensschritt der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 5 (5) Landesplanungsgesetz (LaPlaG) und § 10 Raumordnungsgesetz (ROG) mit der zuvor unter TOP 14.1 beschlossenen Änderung und folgender Änderung:

Die Fläche 2.7 und 2.7.1 wird abgelehnt, da die Region im Süden/Südwesten des Kreises sehr stark durch andere Gebiete betroffen ist, die Umzingelung von Ortsteilen erfolgt, die Größe der Fläche die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde begrenzt und das Dosenmoor ein wichtiger Schlaf- und Brutplatz für Vögel ist.

Der Fläche „PR2_PLÖ_302: Großharrie" wird nicht zugestimmt, da die ortsplanerischen Belange und Abstände zur Wohnbebauung im Außenbereich und die Belange des Artenschutzes nicht ausreichend berücksichtigt werden. Zudem wurden 5 weitere Großvogelhorste gefunden die im Auftrag von Herrn Dr. Kieck-busch vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom Ornithologen Herrn Reibisch überprüft werden.

Link zur Stellungnahme Windenergie: hier klicken

Prioritätenliste zur Sanierung von Kreisstraßen und Radwegen (Deckenerneuerungsmaßnahmen)

Die Prioritätenliste zur Sanierung von Kreisstraßen und Radwegen  (Deckenerneuerungsmaßnahmen) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Abarbeitung erfolgt entsprechend der vom Kreistag zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.

Neuauflage der Prioritätenliste als Richtlinie für die Straßen- und Radwegebaumaßnahmen

Die überarbeitete Prioritätenliste als Richtlinie für die Straßen- und Radwegebaumaßnahmen des Kreises Plön wird, wie in den Anlagen dargestellt mit folgender Änderung, mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt:

Die Maßnahmen mit der Wertigkeit 1 bis 3 bleiben in der Rangfolge, wie in der Anlage dargestellt, bestehen. Über die Rangfolge der weiteren Maßnahmen werden noch weitere Beratungen erfolgen. Hierzu ist eine gesonderte Beschlussfassung zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.

Änderung der Satzung des Kreises Plön über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Kreisfeuerwehrzentrale

Der Kreistag beschließt die Satzung zur 1. Änderung der  Satzung des Kreises Plön über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Kreisfeuerwehrzentrale entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage.

2. Änderungssatzung zur Satzung des Kreises Plön über die Erhebung von Gebühren im Gesundheitswesen vom 29.12.2009

Der Kreistag beschließt  die 2. Änderungssatzung zur Satzung des Kreises Plön über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits-wesen vom 29.12.2009.

Haushalt der Susanne und Dr. Klaus Reger Stiftung für das Geschäftsjahr 2019

Der Kreistag beschließt den Haushalt der Susanne und Dr. Klaus Reger Stiftung für das Geschäftsjahr 2019 in der anliegenden Fassung.

Stellenplan für die Kreisverwaltung und die Einrichtungen für das Haushaltsjahr 2019

Dem Stellenplan der Kreisverwaltung und der Einrichtungen für das Haushaltsjahr 2019 wird mit den folgenden Änderungen zugestimmt:

1. Der Stellenplan 2019 wird um folgende Stellen im Ordnungsamt ergänzt:

a)    1,50 Stellen A 10, k.w. 01.01.2022

b)    0,50 Stelle EG 6, k.w. 01.01.2022

Beide Stellen werden mit Sperrvermerk versehen. Hierüber entscheidet der Hauptausschusses.

2. Die Stelle mit der lfd. Nr. 30 im Stellenplanentwurf wird von einer EG 12 Stelle in eine A 12 Stelle umgewandelt.

Amt für Soziales, Ausdehnung 7,5 Stellen
2 Stellen S12 (Sozialpädagogen) werden mit Sperrvermerk ausgestattet.
Die Freigabe erfolgt durch den Hauptausschuss.

Fachbereich 3, Rechtsservice, Ausdehnung 0,75 Stelle
Die Stelle wird gestrichen.

Fachbereich 1, Ausdehnung 1,00 Stelle (WFA Interreg)
Die Stelle wird mit Sperrvermerk ausgestattet.
Die Freigabe erfolgt durch den Wirtschaftsausschuss sowie den Hauptausschuss.

Hauptamt, Ausdehnung 1 Stelle (Organisation)
Kürzung auf 0,5 Stelle.

Amt für Finanzen, Ausdehnung 1,5 Stellen (Geschäftsbuchhaltung)
Die Stelle wird mit einem Sperrvermerk ausgestattet.
Die Freigabe erfolgt durch den Hauptausschuss.

Hauptamt, Ausdehnung 1 Stelle (KoKoNet)
Die Stelle wird mit einem Sperrvermerk ausgestattet.
Die Freigabe erfolgt durch den Hauptausschuss.

Amt für Umwelt, Ausdehnung 1 Stelle (Abteilungsleiterstelle, Seite 20 unten aus Vorlage 134/18)
Die Stelle wird mit einem Sperrvermerk ausgestattet.
Die Freigabe erfolgt durch den Hauptausschuss.

Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019

Der Kreistag beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Stand v. 26. Oktober 2018 einschließlich der dazu vorgelegten aktuellen Änderungsliste vom  29.11.2018 und unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen.

Regelung über die Vergabe der zusätzlichen Mittel gem. § 15 Abs. 4 FAG im Haushaltsjahr 2019

Im Haushaltsplan des Jahres 2019 werden die Mittel, die das Land dem Kreis Plön im Jahre 2019 gem. § 15 Abs. 4 FAG in Höhe von voraussichtlich 608.928,72 € zur Verfügung stellt, für folgende Maßnahmen verwendet:

  1. Breitbandversorgung 100.000 €
    für die abschließende WLAN-Ausstattung an den kreiseigenen Schulen
  2. ÖPNV 200.000 €
    a. Förderung der E-Mobilität 100.000 €
    b. Förderung von Haltestellenausbau der Gemeinden 100.000 €
  3. Straßenerhalt voraussichtlich 308.928,72 € (Restmittel)
    für die Sanierung von Kreisstraßen und Radwegen an Kreisstraßen.

Entschädigungssatzung

1. Der Kreistag erlässt die Neufassung der Entschädigung der im Kreis Plön tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung). Die Neufassung ist der Anlage zu entnehmen, die Bestandteil des Beschlusses ist.

Die Neufassung der Entschädigungssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

2. Die Aufwandsentschädigung der Landrätin/des Landrats wird von dato 82 % des Höchstsatzes nach § 12 der Landesverordnung über die Besoldung der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit ab dem 01.01.2019 auf 100% festgesetzt. Hierfür ist § 4 der Hauptsatzung des Kreises anzupassen. Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Vorlage zur Hauptsatzungsänderung dem Hauptausschuss und dem Kreistag zur Entscheidung im Februar 2019 vorzulegen.

3. Im Budget 1 Stabsstelle/Kreisorgane ist das entsprechende Produktkonto 111100.542100 um 52.000 € zu erhöhen.

Verwendung der Sparkassenmittel

Projekte zur Plastikvermeidung am Friedrich-Schiller-Gymnasium sowie am Heinrich-Heine Gymnasium
5.000,00 Euro (jeweils 2.500,00 Euro)

Wildpark Schwentinental
5.000,00 Euro

Jugendarbeit DLRG
18.000 Euro

Seebadeanstalt Heikendorf
2.000 Euro

Projekt „Drei in einem Boot“, Laboe
5.000,00 Euro

Familienzentren
25.000 Euro (jeweils 5000,00 Euro)

DKMS-Typisierungsaktion BBZ Plön
5.000,00 Euro

100 Jahre AWO im Kreis Plön
3.000,00 Euro

Jugendarbeit Musikzug Plön
3.000,00 Euro

Euro-Musiktage Heikendorf
3.000,00 Euro

Hospizverein Gabriel
3.000,00 Euro

Verein der Freunde der mittelalterlichen Turmhügelburg
3.000,00 Euro

Bürgerinitiative gegen CO²- Endlager
3.000,00 Euro

Eiszeitmuseum Schleswig-Holstein
3.000,00 Euro

Probstei Museum Schönberg
3.000,00 Euro

Künstlermuseum Heikendorf
3.000,00 Euro

Projekt „Theo`s Wiese e.V.“, Preetz
3.000,00 Euro

Wildtierheim Preetz
3.000,00 Euro

Tierheim Kossau
3.000 Euro

Verein Tilsit-Ragnit Heimatstube Preetz
2.474,64 Euro

Papiertheater Preetz
2.000,00 Euro

Theater „Die Lachmöwen“, Laboe
2.000,00 Euro

Summe: 107.474,64 Euro

Übertragbarkeitserklärung zur Position Kreispartnerschaften

Der Kreistag beschließt, den Titel zur Position Partnerschaften für übertragbar zu erklären.

Der Kreistag beschließt ebenfalls, die Mittel für die Brückenbaumaßnahmen im Budget Kreisstraßen für übertragbar zu erklären

Abschaffung der Gemeindebeteiligung beim Neubau von Radwegen

Für den Neubau von Radwegen wird die Gemeindebeteiligung mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Antrag zum Haushalt

Der Kreis Plön erwirbt von der Stadt Lütjenburg für Zwecke zur Unterbringung der Einheiten des Bevölkerungsschutzes den Grundstücksteil auf dem Gelände der ehemaligen Schill-Kaserne, der derzeit mit dem ehemaligen Kantinen-/Küchengebäude und dem Mannschafts-bzw. Unteroffizierheim bebaut ist.

Für einen Teilabriss des Gebäudes (Mannschaftsheim und Unteroffizierheim) und Planungskosten für den Neubau von Fahrzeughallen bzw. die Ertüchtigung des Kantinen- und Küchengebäudes werden 700.000,00 Euro in das Budget 15 für den Haushalt 2019 eingestellt.

Die konkrete Umsetzung der Unterbringung der Einheiten für den Bevölkerungsschutz wird von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bauausschussvorsitzenden begleitet.

Edelstahl statt Plastik

  1. Der Kreistag greift die Initiative „Plastik aus der Schule!“ des Friedrich-Schiller-Gymnasiums Preetz auf und stattet die Fünftklässler der kreiseigenen Schulen ab dem Schuljahresbeginn 2019/20 mit Edelstahltrinkflaschen aus.
  2. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, alle Schulmensen der kreiseigenen Schulen mit einem Trinkwasserbrunnen auszustatten.

Antrag zum Haushalt 2019

Höhe der Kreisumlage

Die Kreisumlage wird für das Haushaltsjahr 2019 auf 34,25 % festgesetzt, also um 0,75%-Punkte gesenkt.

Sanierung der Schulen in Trägerschaft des Kreises Plön:

Die Sanierung der Heinrich-Heine-Schule in Heikendorf wird entsprechend der großen Lösung umgesetzt, d.h. Variante B aus Vorlage 133/18. Auf ein zusätzliches Gesamtgebäudegutachten kann verzichtet werden. Es werden Investitionsmittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro in den Haushalt 2019 eingestellt.

Die Sanierung des Fachgebäudes am Friedrich-Schiller Gymnasium wird entsprechend der Vorlage 136/2018 umgesetzt.

Die Planungskosten für die weitere Raumbedarfsdeckung am Gymnasium Schloss Plön werden mit Sperrvermerk versehen Die Freigabe erfolgt durch die Ausschüsse für Bauen, Umwelt und Abfallwirtschaft sowie Schule, Kultur und Sport nach vorheriger Prüfung einer alternativen Lösung für den Raumbedarf (z.B. Container). Dazu finden weitere Beratungen in den zuständigen Fachausschüssen statt.

ÖPNV/ALFA

Für die Umsetzung einer dritten Region durch ALFA ein Betrag in Höhe von 75.000,00 Euro im Haushalt 2019 bereitgestellt. Die Mittel sollen übertragbar sein.

ÖPNV

In Umsetzung des RNVP und im Vorgriff auf das Bus-Bahn-Konzept Hein Schönberg wird die VKP-Buslinie 260 Lütjenburg — Schönberg auf ITF-Standard gebracht (Stundentakt werktags, samstags Zweistunden-, sonntags Dreistundentakt). Dafür wird ein Betrag in Höhe von 200.000 Euro jährlich bereitgestellt. Die Mittel sollen übertragbar sein.

Sportstätten an Schulen im Kreis Plön

Die Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Sporteinrichtungen wird in Ziffer 2.3.1 wie folgt ergänzt:
Ersatzneubauten, die nach Art und Funktion einen Bestandsbau ersetzen, sind gemäß Ziffer 2.3 b förderfähig, wenn sie im Vergleich zur Bestandssanierung bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachweislich die günstigere Variante darstellen. Das ist in der Regel der Fall, wenn die Sanierungskosten mehr als 80 % der erwarteten Neubaukosten betragen würden oder wenn mit dem Ersatzbau über den vorhandenen Bestand hinaus zusätzlich benötigter Raum geschaffen wird.

Im Haushaltsplan 2019 werden Mittel für die Maßnahmen in Schönberg 1.140.000,00 Euro, Kirchbarkau 520.000,00 Euro und Lütjenburg 130.000,00 Euro investiv bereitgestellt.

Abfallkonzept für die kreiseigenen Schulen

Zur Erstellung eines Abfallkonzeptes (Abfallverwertung und Abfallvermeidung) werden 10.000,00 Euro im Haushalt 2019 bereitgestellt. Die Erstellung soll gemeinsam mit dem Amt für Abfallwirtschaft erfolgen. Die Freigabe erfolgt durch den Ausschuss für Bauen, Umwelt und Abfallwirtschaft.

Zuschüsse für die Tafeln im Kreis Plön

Die drei Tafeln im Kreis Plön erhalten im Haushaltjahr 2019 einem Zuschuss in Höhe von jeweils 10.000,00 Euro, d.h. 30.000,00 Euro gesamt.

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, einen Vertragsentwurf mit den drei Tafeln ab dem Haushaltsjahr 2020 mit einer jährlichen Förderung von jeweils 10.000,00 Euro zur Beschlussfassung vorzulegen.

Sozialvertrag mit den Wohlfahrtsverbänden

Die im Rahmen der Konsolidierung seit 2013 vorgenommene Kürzung wird zurückgenommen. Die Fördersumme wird ab dem Haushaltjahr 2019 auf 96.000,00 Euro (bisher 84.400,00 Euro) festgesetzt.

Förderung der Familienbildungsstätten

Der Zuschuss für die beiden Familienbildungsstätten im Kreis Plön wird ab dem Haushaltsjahr 2019 um 10.100,00 Euro erhöht. Damit erhalten die Familienbindungsstätten für die wichtige Arbeit künftig jeweils 10.000,00 Euro pro Jahr. Dieses unterstreicht die sinnvolle Arbeit der Familienbildungsstätten und den Umstand, dass die Kreismittel seit Jahrzehnten nicht erhöht wurden.

Infrastruktur Museen und Ausstellungen

Für die Erweiterung der Infrastruktur der Museen und Ausstellungen im Kreis Plön wird ein Betrag in Höhe von 100.000,00 Euro bereitgestellt. Die Freigabe obliegt dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport.

Kreismuseum

Der Zuschuss für das Kreismuseum wird für das Haushaltsjahr 2019 um 30.000,00 Euro erhöht.

Jugendkreistag

Für die Durchführung eines Jugendkreistages wird ein Betrag von 2.500,00 Euro im Haushalt 2019 bereitgestellt. Die Ausgestaltung sowie Mittelfreigabe erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss

Schwarzdeckenunterhaltung

Der Verband für Schwarzdeckenunterhaltung erhält für das Haushaltsjahr 2019 einen Zuschuss in Höhe von 100.000,00 Euro.

Budget Frauenpolitischer Beirat

Der FPB erhält ab dem Haushaltsjahr 2019 ein Budget in Höhe von 5.000,00 Euro zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen im Kreis Plön.

Papiertheatertreffen

Der jährliche Zuschuss wird ab dem Haushaltsjahr 2019 von 400,00 Euro auf 1.000,00 Euro erhöht.

Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2019 des gemeinsamen Kommunalunternehmens Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schl.-holst. Kreise - Anstalt des öffentlichen Rechts - (KOSOZ AÖR)

Der Kreistag nimmt den Wirtschaftsplan 2019 der KOSOZ AöR zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2019 des gemeinsamen Kommunalunternehmens Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schl.-holst. Kreise - Anstalt des öffentlichen Rechts - (KOSOZ AÖR) -Ergänzungsvorlage -

Der Kreistag nimmt die Wirtschaftspläne 2018 (Fassung vom 27.04.2018) und 2019 der  KOSOZ AöR zur Kenntnis und stimmt diesen zu.

Der Kreistag stimmt einer Beteiligung der KOSOZ AöR  am IT-Verbund Schleswig- Holstein zu.

Vorabveröffentlichung der Direktvergabeabsicht des "Netz Mitte" an die VKP im EU-Amtsblatt

Der Kreistag beschließt die Vorabveröffentlichung der Direktvergabeabsicht der ÖPNV-Leistungen des „Netz Mitte“ im EU-Amtsblatt durch den Kreis.

Kündigung der Mitgliedschaft im Naturpark Holsteinische Schweiz e.V.

  1. Der Kreis Plön kündigt seine Mitgliedschaft im Naturpark Holsteinische Schweiz e.V. sofort mit Wirkung zum 31.12.2019.
  2. Der Kreispräsident und die Verwaltung werden beauftragt, mit dem Vorstand des Vereins Kontakt aufzunehmen und bis zum 31. März 2019 zu erörtern, ob es weiterhin ein den Anforderungen an ein Naturparkhaus entsprechendes Angebot in Plön geben kann.
  3. Alternativ ist - bei Misserfolg von Ziffer 2 - ein Vorschlag zu erarbeiten, inwieweit im Kreis Plön zusammen mit dem kreisangehörigen Raum (Städte und Gemeinden) gemeinsam ein eigenständiges Angebot geschaffen werden kann.
  4. Hierüber ist dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am 23. April 2019 ein Bericht vorzulegen.