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31.03.2021

Allgemeinverfügungen des Kreises Plön verlängert

Der Kreis Plön hat seine Allgemeinverfügungen aufgrund der geänderten Landesverordnung und Erlassen des Landes Schleswig-Holstein angepasst. Nachfolgend die einzelnen Änderungen:

Allgemeinverfügung zur Bestimmung der Bereiche im Kreisgebiet, in denen nach § 2a Abs. 2 S. 1 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist
Diese gilt zunächst weiter bis Sonntag, den 11.04.2021.

Neu hinzugekommen ist die Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Parkplatz Rastorfer Kreuz, dem gerade am Wochenende beliebten Treffpunkt für Motorradfahrer*innen. Nach Rücksprache mit der Polizei und dem zuständigen Amt Preetz-Land ist diese Anordnung aufgrund der hohen Frequentierung bei schönem Wetter und dem bevorstehenden Osterfest notwendig.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Parkplatz Rastorfer Kreuz gilt demnach ab sofort an Sonn- und Feiertagen von 10 bis 18 Uhr.

Des Weiteren ist auf Wunsch des Amtes Probstei eine Erweiterung der Zeiten in den Gemeinden Ostseebad Laboe und Schönberg aufgenommen worden. Diese wurde ausgeweitet auf 18 Uhr und gilt nun auch an den Feiertagen. Hintergrund sind die bevorstehenden Feiertage und die längeren Tage durch die Sommerzeit.

In folgenden Bereichen muss weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden:

  • Stadt Plön: Markt, Lange Straße im Bereich des Marktes: An den Wochenmarkttagen, im Regelfall dienstags und freitags von 8 bis 13 Uhr
  • Stadt Preetz: Markt, Kirchenstraße, Lange Brückstraße: An den Wochenmarkttagen, im Regelfall mittwochs und samstags von 8 bis 14 Uhr
  • Gemeinde Ostseebad Laboe: Promenade, beginnend an der Gaststätte „Ocean“ bis Meerwasserschwimmhalle: Samstags und sonn- und feiertags von 12 bis 18 Uhr
  • Gemeinde Schönberg: Seebrücke: Samstags und sonn- und feiertags von 12 bis 18 Uhr
  • Stadt Lütjenburg: Marktplatz, südliche Seite: werktags von 9 bis 18 Uhr
  • Gemeinde Rastorf: Parkplatz inclusive angrenzender Flächen am Rastorfer Kreuz, beim „Rasthuus an´t Krüz“, Rastorfer Weg 1, 24211 Rastorf; sonn- und feiertags von 10 bis 18 Uhr
  • Bahnhöfe im Kreisgebiet: Halte- und Wartebereiche im Innen- und Außenbereich während der Betriebszeiten
  • Innerörtliche Haltestellen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs im Kreisgebiet werktags in der Zeit von 5 bis 20 Uhr. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung gilt an innerörtlichen Haltestellen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs im Kreisgebiet ausnahmsweise nicht, sofern nur ein Fahrgast oder die Mitglieder eines Haushaltes dort warten.

Allgemeinverfügung des Kreises Plön für die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler und Grenzgänger

Grenzpendler und Grenzgänger von und nach Dänemark müssen bei jeder Einreise weiterhin den Nachweis über ein negatives Antigen-Schnelltestergebnis haben, das nicht älter als 72 Stunden ist. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst weiter bis zum 31.05.2021.

Die aktuell gültigen Allgemeinverfügungen des Kreises sind auf der Homepage des Kreises Plön abrufbar.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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