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14.03.2021

Allgemeinverfügung des Kreises Plön: Ab sofort selbständige Absonderung/ Quarantäne bei positivem PCR-, Schnell- oder Selbsttestergebnis

Aufgrund eines Erlasses des Landes vom 12.03.2021 gelten in ganz Schleswig-Holstein ab sofort neue Vorgaben bei positiven PCR-, Schnell- oder Selbsttestergebnissen. Der Kreis Plön hat diesen Erlass mit einer neuen Allgemeinverfügung umgesetzt.

Die Allgemeinverfügung des Kreises Plön über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als Kategorie I Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit regelt folgendes Verhalten:

Grundsätzlich gilt, dass sich Personen, die einen positiven PCR-Test, einen positiven Antigen-Schnelltest oder einen positiven Selbsttest erhalten haben, sofort und auf direktem Weg in die häusliche Isolation/ Quarantäne begeben müssen. Das gilt auch für alle Personen, die im selben Haushalt leben. Haus oder Wohnung dürfen dann nicht mehr verlassen werden, bis das Gesundheitsamt des Kreises etwas anderes anordnet. Ausnahmen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.

Zudem sind die oben genannten Personen verpflichtet, sich unverzüglich beim Gesundheitsamt des Kreises Plön zu melden.

Auch sind folgende Verhaltensmaßnahmen einzuhalten:
• Kein enger körperlicher Kontakt zu Familienangehörigen / anderen Personen.
• Ein Abstand von > 1,50 - 2m zu allen Personen ist einzuhalten.
• Benutzung von Einwegtaschentüchern beim Nasesäubern.
• Tragen eines eng anliegenden Mund-Nasen-Schutzes, wenn es unvermeidlich ist, dass Sie den Raum mit Dritten teilen müssen. Dieser ist bei Durchfeuchtung, spätestens nach zwei Stunden, zu wechseln.
• Die vorgenannten Unterpunkte gelten nicht bei Personen, die persönliche Zuwendung oder Pflege brauchen oder diese durchführen und sich im gleichen Haushalt befinden (engster Familienkreis). Die Kontakte sind auf das notwendige Maß zu reduzieren.
• Führen eines Tagebuchs bezüglich ihrer Symptome, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen. Die Körpertemperatur ist zweimal täglich zu messen.
• Bei Auftreten von Symptomen wie Fieber oder erhöhter Temperatur, Husten, Reizung des Rachens oder Schnupfen ist unverzüglich der Hausarzt zu informieren bzw. ggf. der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Tel.-Nr. 116117 zu kontaktieren.
Zuwiderhandlungen können nach § 73 Absatz 1a Nr. 6 IfSG mit einem Bußgeld bis zu 25.000 € geahndet werden.

Die Allgemeinverfügung ist ab Montag, den 15.03.2021 bis zunächst Montag, den 03.05.2021 gültig. Eine Verlängerung ist möglich. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Kreises Plön einsehbar.

Kontaktdaten Gesundheitsamt Kreis Plön: Gesundheitsamt@kreis-ploen.de, Telefon: 04522/743-195 bis -197, werktags 8 - 16 Uhr, sonn- und feiertags 9 - 12 Uhr.
Bitte kontaktieren Sie diese Telefonnummern nicht bei Auskünften nichtmedizinischer Art oder bei Fragen rund um die Landesverordnung. Nutzen Sie dafür bitte das Bürgertelefon des Kreises Plön un-ter 04522/743-743 oder Buergerinfo@kreis-ploen.de.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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