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11.12.2020

Alkoholausschank und- konsum in der Öffentlichkeit verboten

Kreis Plön setzt landesweite Vorgaben in Allgemeinverfügung um


Angesichts drastisch steigender Fallzahlen von Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus, sowohl bundesweit als auch in Schleswig-Holstein, hat das Land Schleswig-Holstein heute im Rahmen eines Erlasses den Verkauf und Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit untersagt. Der Kreis Plön setzt diese Anordnung, wie vorgesehen, im Rahmen einer Allgemeinverfügung um. Diese gilt ab dem 12.12.20 und ist zunächst befristet bis zum 31.12.20.

Trotz des Verbotes von Weihnachtsmärkten gibt es derzeit Verkaufsstände, die alkoholhaltige Getränke zum Verzehr anbieten. Um nicht dem geltenden Gaststättenverbot in § 7 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-BekämpfVO) zu unterliegen, werden die Getränke „to go“ angeboten, also zum Verzehr außer Haus. Dies führt dazu, dass sich in der Nähe der Verkaufsstände Menschen treffen, um dort gemeinsam in der Vorweihnachtszeit alkoholhaltige, warme Getränke zu konsumieren.

Der gemeinschaftliche Alkoholkonsum setzt die Hemmschwelle der Menschen herab, sodass gebotenen Vorsichtsmaßnahmen wie die Einhaltung des Mindestabstandes oder das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung häufig nicht mehr eingehalten werden. Gleichzeitig führen Verkauf und Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit zu einer größeren Zahl von Begegnungen von Menschen. Dies widerspricht der derzeitigen Pandemiepolitik, das öffentliche Leben überall dort herunter zu fahren, wo menschliche Zusammenkünfte entbehrlich sind. 

Das Verbot des Konsums und des Ausschanks von Alkohol in der Öffentlichkeit dient daher dazu, alkoholbedingte Verstöße gegen Infektionsschutzmaßnahmen zu unterbinden und Kontakte zu reduzieren. Nur so können die wesentlichen Funktionen des Gesundheitssystems sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Kreises Plön sichergestellt werden. Die großflächige Unterbrechung, Eindämmung bzw. Verzögerung der Ausbreitung des neuen Erregers stellt die derzeit einig wirksame Möglichkeit dar, um diese Ziele zu erreichen.

„Die Pandemielage ist sehr ernst. Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, sich verantwortungsvoll zu verhalten. Das heißt: Reduzieren Sie Kontakte auf ein Minimum und tragen Sie überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, einen Mund-Nasen-Schutz. Das sind unsere einzigen Möglichkeiten, dem Virus die Stirn zu bieten“, so Landrätin Stephanie Ladwig.

Kontakt

Nicole Heyck »
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24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
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Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
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