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19.03.2020

Aktualisierte Allgemeinverfügung zum Verbot und zur Beschränkung von Kur- und Rehaeinrichtungen; Allgemeinverfügung über die Öffnung von bestimmten Verkaufsstellen an Sonntagen; Aktualisierung der Allgemeinverfügung zu Reiserückkehrern

Drei Allgemeinverfügungen hat der Kreis Plön mit Wirkung vom heutigen Tage veröffentlicht:

Aktualisierte Allgemeinverfügung zum Verbot und zur Beschränkung von Angeboten in Kur- und Rehaeinrichtungen sowie in teilstationären Pflegeeinrichtungen auf dem Gebiet des Kreises Plön

Hintergrund ist ein neuer Erlass des Landes vom 18.03.2020, der umfänglicher darstellt, welche Maßnahmen nach den Regelungen des SGB V, SGB VI, SGB IX und XI nunmehr verboten bzw. eingeschränkt sind.

Allgemeinverfügung über die Öffnung von bestimmten Verkaufsstellen an Sonntagen

Ab sofort dürfen abweichend vom Ladenöffnungszeitengesetz folgende Verkaufsstellen an Sonntagen in der Zeit von 11 bis 17 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein:
Einzelhandel für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) und der Großhandel. Alle Apotheken haben die Möglichkeit an allen Sonntagen zu öffnen.

Gesetzliche Feiertage sind durch die Verordnung nicht erfasst. Dies bedeutet konkret, die Verkaufsstellen dürfen am Karfreitag und am Ostermontag nicht öffnen, wohl aber am Ostersonntag.

Aktualisierung der Allgemeinverfügung zu Reiserückkehrern

Alle aktuellen Erkenntnisse zur Verbreitung des Coronavirus deuten darauf hin, dass die wesentliche Ursache für die  Verbreitung Reisende aus Risikogebieten sind. Der Kreis hat sich deshalb aufgrund der Einschätzung der Lage dazu entschlossen, die bisherige Regelung in der Allgemeinverfügung zu erweitern, so dass nun auch Reiserückkehrer aus der Schweiz und Österreich unter Quarantäne gestellt werden.

Personen, die von der Allgemeinverfügung erfasst sind, haben sich binnen einer Stunde nach Eintritt in den Kreis Plön per Email an gesundheitsamt@kreis-ploen.de zu melden.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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